Aargau: Dumm gelaufen – Diebe brechen in Polizisten-Haus ein!
Dumm gelaufen: Zwei Rumänen gehen in einem Einfamilienhaus auf Beutezug – doch gehört dieses einem Polizisten, der blitzschnell reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Rumänen landen auf ihrer Einbruchstour versehentlich im Haus eines Polizisten.
- Ein Bewegungsmelder schlägt Alarm, als sie nach Schmuck und Wertsachen suchen.
- Die Täter wurden auf frischer Tat ertappt und mussten sich nun vor Gericht verantworten.
Böse Überraschung für zwei Einbrecher aus Rumänien: Als sie in einem Einfamilienhaus im Bezirk Zofingen nach Wertsachen suchen wollten, stand auf einmal die Polizei vor der Tür.
Das Haus, in das sie Anfang Oktober des vergangenen Jahres eindrangen, war mit Kameras und einem Überwachungssystem ausgestattet. Und es gehörte einem Polizisten.
Jetzt mussten sich die beiden 23 und 25 Jahre alten Einbruchstouristen vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Dort zeigten sie sich – bei der Beweislage wenig überraschend – auch geständig, wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet.
Bewegungsmelder löst auf Polizisten-Handy Alarm aus
Tags zuvor waren die beiden jungen Männer bereits in ein Haus im Bezirk Lenzburg eingebrochen. Dort stahlen sie Dinge im Wert von rund 2000 Franken. Aus dem Haus des Polizisten wollten sie Deliktsgut im Wert von rund 1300 Franken mitnehmen.
Dass sie mit ihrer Beute nicht weit kamen, war den Bewegungsmeldern im Haus zu verdanken. Die schlugen auf dem Handy des Polizisten Alarm, weshalb dieser sofort seine Kollegen informierte. Die erwischten das Diebes-Duo auf frischer Tat.
«Ich bedaure, was ich gemacht habe», sagte einer der Angeklagten laut «Zofinger Tagblatt» vor Gericht. Um eine Strafe kam er ebenso wenig wie sein Kollege herum.
Täter werden des Landes verwiesen
Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Beide Angeklagten hatten die Taten bereits gestanden.
Verurteilt wurden beide Täter zu je 12 Jahren Landesverweis und 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Da einer der beiden bereits vorbestraft war, muss dieser sechs Monate davon unbedingt absitzen.
Ausserdem müssen die Einbrecher den beiden Einbruchsopfern je 400 Franken Schadenersatz zahlen. Angerichtet haben sie bei den Einbrüchen jeweils einen Sachschaden von rund 2000 Franken.