Aargau: Kalb entwischt und stirbt – Bauer vor Gericht
In der Region Brugg AG entkam ein Kalb aus einer Weide, fiel einen Abhang hinunter und musste eingeschläfert werden. Nun stand der Bauer vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Region Brugg AG entkam ein Kalb aus einer Weide und verletzte sich tödlich.
- Der Bauer wurde wegen fahrlässiger Tierquälerei angeklagt.
- Das Bezirksgericht Brugg hat ihn nun freigesprochen.
In der Region Brugg AG entkam im Juli vergangenen Jahres ein Kalb aus einer Weide. Es fiel einen Abhang hinunter und erlitt so schwere Verletzungen, dass es eingeschläfert werden musste.
Laut der «Aargauer Zeitung» warf die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dem Bauern fahrlässiges Handeln vor.
Schon davor waren Tiere aus der Weide des 58-Jährigen entkommen. Ein Kalb war einen Tag vor dem Vorfall entwischt. Zwei Monate zuvor waren es einige Kühe. Trotzdem hatte der Bauer nichts dagegen unternommen.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer Busse von 3000 Franken. Dazu kamen 791 Franken Verfahrensgebühren.
Freispruch für den Bauer
Der Bauer erhob daraufhin Einspruch. Er betonte vor dem Bezirksgericht Brugg, dass die beiden entkommenen Kälber Frühgeburten seien. Die Mütter hatten die Blauzungenkrankheit und haben ohne Voranzeichen gekalbt.
Vor dem Kalben bringe er die Kühe stets in eine spezielle Box. Zudem kontrolliere er den Weidezaun täglich.
Das Bezirksgericht Brugg sprach den Bauer laut der «Aargauer Zeitung» schliesslich frei. Der Hinweis auf entlaufene Kühe beruhe auf Hörensagen.
Da es keine Anzeichen einer Frühgeburt gab, sei der Bauer nicht verpflichtet gewesen, die Weide für Kälber ausbruchssicher zu gestalten.
Die Verfahrenskosten gehen zulasten der Staatskasse.