Aargau: Lehrling als «Scheiss-Ausländer» beleidigt – Mann bestraft!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Brugg,

Weil er einen Lehrling in einer Autogarage in der Region Brugg als «Scheiss-Ausländer» bezeichnete, muss ein 30-Jähriger zahlen. Er verlor auch seinen Job.

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Weil er einen Lehrling in einer Autogarage als «Scheiss-Ausländer» beleidigt haben soll, ist ein 30-Jähriger verurteilt worden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 30-Jähriger soll einen Lehrling in einer Autogarage «Scheiss-Ausländer» genannt haben.
  • Per Strafbefehl wurde er dafür zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Dagegen ging er vor – doch das Gericht verwies auf Zeugen, die den Vorfall bestätigten.
  • Am Ende liess der Beschuldigte den Einspruch fallen.

Als «Scheiss-Ausländer» oder «Scheiss-Köter» soll ein 30-Jähriger einen Lehrling in einer Autogarage in der Region Brugg beschimpft haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte deshalb einen Strafbefehl gegen ihn samt bedingter Geldstrafe aus, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

750 Franken müsste er zahlen, wenn er sich in den kommenden drei Jahren erneut etwas zu Schulden kommen lässt. Dazu kommen weitere 750 Franken an Busse und Gebühren.

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Am Bezirksgericht Brugg AG wurde über den Strafbefehl verhandelt. (Archivbild) - Google Maps

Da der Mann den Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, kam es nun am Bezirksgericht Brugg zur Verhandlung. Auch nach dieser besteht der Strafbefehl jedoch weiter fort, da der Beschuldigte schlussendlich seinen Einspruch zurückzog.

Bei Beschuldigtem brennen die Sicherungen durch

Das Gericht verwies auf Zeugenaussagen, die bestätigten, dass die Beleidigung «Scheiss-Ausländer» gefallen sei. Der Beschuldigte hatte dies vor dem Bezirksgericht bestritten.

Seine Version: Er habe sich von dem Lehrling übermässig kontrolliert gefühlt. «Er war der Lehrling, ich ein temporärer Angestellter. Dass er mich immer wieder kontrollierte, empfand ich als Provokation», sagte er aus.

Sollten Beleidigungen härter bestraft werden?

Irgendwann seien ihm die Sicherungen durchgebrannt und es kam zu Handgreiflichkeiten. Den Satz «Nimm den Scheiss-Köter an die Leine» habe er gemäss «AZ» tatsächlich geschrien.

Neben dem Strafbefehl hatte der Vorfall weitere Konsequenzen für den 30-Jährigen: Er verlor auch seinen Job in der Autogarage.

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Kommentare

User #5646 (nicht angemeldet)

Es gibt einen Grund warum einer "Temporär" ist. Laut bellen gibt nicht mehr Recht. Einfach nur peinlich. Sälber tschuld.

User #6315 (nicht angemeldet)

Man darf nicht mehr sagen was man will. Das man sich nicht nicht beleidigt weiß eigentlich jeder und trotzdem verlangt das System/Gesellschaft/Gesetz das man sich zu 100% konsolidiert. Mit anderen Worten werde zum Roboter. Das ist lächerlich

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