Aargau: Montenegriner muss die Schweiz nach fast 30 Jahren verlassen
Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid zur Ausweisung eines Mannes aus Montenegro. Nach knapp 30 Jahren muss er die Schweiz verlassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein im Aargau lebhafter Montenegriner wird ausgewiesen.
- Der heute 47-Jährige lebte rund 30 Jahre in der Schweiz.
- Seine hohen Schulden habe er selbst verschuldet, findet das Bundesgericht.
Ein Mann aus Montenegro, der fast drei Jahrzehnte in der Schweiz gelebt hat, muss das Land verlassen. Der Grund? Er hat sich massiv verschuldet und lebte jahrelang von Sozialhilfe.
Das Bundesgericht bestätigt diese Entscheidung, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Es betont, dass er seine finanzielle Misere selbst verschuldet hat.
Der Mann kam 1992 im Alter von 16 Jahren durch Familienzusammenführung zu seiner Mutter in die Schweiz. Nachdem er seinen Militärdienst in Montenegro abgeleistet hatte, beantragte er 1997 eine Erwerbstätigkeits-Aufenthaltsbewilligung. Die bekam er auch. Im April 2004 wurde ihm schliesslich eine Niederlassungsbewilligung gewährt.
Drei Jahre vorher hatte er geheiratet, seine Frau war im Sommer 2001 ebenfalls in die Schweiz gekommen. Sie haben vier Kinder zusammen – alle mit einer Niederlassungsbewilligung. Aber ihre Ehe endete im Frühjahr 2020 mit einer Scheidung.
Niederlassungsbewilligungen werden selten entzogen
Das Aargauer Migrationsamt hatte vor dem Bundesgericht entschieden, dass der mittlerweile 47-Jährige gehen muss und entzog ihm seine Niederlassungsbewilligung. Trotz Widerstand des Montenegriners bestätigten sowohl das kantonale Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht diese Entscheidung. Seine Beschwerde sei unbegründet.

Es ist selten, dass Ausländern im Aargau ihre Niederlassungsbewilligung entzogen wird. Doch der jetzige Fall sticht heraus.
Zwischen 2002 und 2022 wurde der 47-Jährige 20-mal wegen Verstössen gegen verschiedene Gesetze gebüsst. Von 2009 bis August 2020 bezog er Sozialhilfe-Beiträge in Höhe von rund 247'000 Franken. Eine Vollzeitstelle trat er erst im Jahr 2022 an.
Bundesgericht bestätigt Entscheidung
Im Jahr 2010 wurde er vom Migrationsamt des Kantons Aargau aufgefordert, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Damals hatte er offene Betreibungen von 68'000 Franken und ungetilgte Verlustscheine in Höhe von 60'000 Franken.
Trotz formeller Warnungen im Jahr 2018 stiegen seine Schulden weiter an. Bis sie im April 2021 die Summe von etwa 262'000 Franken erreichten.
Daraufhin drohte das Migrationsamt 2021 damit, seine Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und ihn aus der Schweiz auszuweisen. Das geschah schliesslich am Februar des folgenden Jahres.
«Der Beschwerdeführer hat die finanzielle Not selbst verschuldet. Indem er keiner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, sondern erst im Jahr 2022 eine Vollzeitbeschäftigung angetreten hat», sagte nun das Bundesgericht.
Es wurde festgestellt, dass es keine doppelte Zählung von Forderungen gab und der Schuldenstand korrekt berechnet wurde. Der Mann habe kontinuierlich Schulden angehäuft und wohl «jahrelang über seine Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard auf Kosten Dritter erhöht».
Ausweisung aus der Schweiz ist verhältnismässig
Das Bundesgericht entschied auch, dass die Ausweisung des Mannes angemessen ist. Trotz seines fast 30-jährigen Aufenthalts in der Schweiz steht seine mangelnde soziale und wirtschaftliche Integration dem entgegen.
Er behauptete zwar, Montenegro sei ihm fremd geworden und er könne sich dort nicht mehr zurechtfinden. Trotzdem betonte das Gericht seine familiären Bindungen zu dem Land und seine Vertrautheit mit Sprache und Kultur.
Zudem leistet er keine Unterhaltszahlungen für seine minderjährige Tochter – ein weiterer Grund für den Vorwurf des Gerichts. Es sei ihm zumutbar, ein neues soziales Netz aufzubauen – auch in einem anderen Land als seinem Kind.