Die Aargauer Behörden verlangen nachträgliche Baugesuche für über 200 Mobilfunkantennen im Zuge der 5G-Aufrüstung.
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Installation einer 5G-Antenne. (Archivbild) - keystone
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Im Kanton Aargau sind für über 200 Mobilfunk-Antennen nachträgliche Baugesuche nötig. Nach einem Bundesgerichtsurteil hat der Kanton die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, innert sechs Monaten ein Baugesuch für die Aufrüstung auf 5G einzureichen, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mitteilte.

Mit der neuen 5G-Technologie werden adaptive Antennen eingesetzt, die ihre Leistung gezielt auf die jeweiligen Nutzer ausrichten, wie das BVU am Dienstag in einer Medienmitteilung schrieb.

Weil die Strahlung damit – ausserhalb der gerade aktiven Nutzer – tiefer sei, dürfe im Gegenzug die Leistung der Antenne kurzzeitig erhöht werden.

Bisher hätten die Mobilfunkbetreiber diese höhere Leistung, auch «Korrekturfaktor» genannt, in einem vereinfachten Meldeverfahren ohne Baubewilligungsverfahren einrichten können.

Bundesgerichtsurteil gegen Swisscom

Nach einem Bundesgerichtsurteil gegen die Swisscom vom 23. April sei diese Praxis nicht mehr rechtens. Der Kanton habe deshalb die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, innert sechs Monaten ein Baugesuch bei der Standortgemeinde einzureichen oder den Korrekturfaktor abzuschalten.

Davon betroffen seien etwas mehr als 200 Antennen. Mit der gewährten Übergangsfrist sollen nach Angaben des BVU allfällige Einbussen bei der Netzqualität möglichst verhindert werden.

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