Die Aargauer Gemeinden erhalten vom Kanton für das Jahr 2023 keine Ausgleichszahlungen für die Senkung der Gewinnsteuer und die erhöhten Versicherungsabzüge.
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Aargau zahlt Gemeinden 2023 keinen Ausgleich der Steuersenkung. (Symbolbild) - keystone
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Die Aargauer Gemeinden erhalten vom Kanton für das Jahr 2023 kein Geld zum Ausgleich der Senkung der Gewinnsteuer und der höheren Versicherungsabzüge. Das hat der Regierungsrat entschieden. Die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen 2023 im Vergleich zum Vorjahr laut Berechnung des Kantons um 52,3 Millionen Franken.

Die Steuern der natürlichen Personen hätten sich im Rechnungsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr steuerfussbereinigt um 28,9 Millionen Franken erhöht. Dies steht in der Allgemeinverfügung des Regierungsrats, die am Montag im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Steuern der juristischen Personen nahmen demnach um 23,4 Millionen Franken zu. Unter dem Strich stiegen die Einnahmen der Gemeinden um 52,3 Millionen Franken. Daher bestehe im Rechnungsjahr 2023 «kein Handlungsbedarf für eine Kompensation» der Gemeinden, heisst es in der Verfügung des Regierungsrats.

Diese Berechnungen basieren laut Kanton auf einem mittleren und gewichteten Gemeindesteuerfuss von 101,5 Prozent. Der Kanton hatte den Gemeinden für das Jahr 2022 – wie vom Grossen Rat bei der Steuergesetzrevision beschlossen – eine Kompensationszahlung von 10 Millionen Franken überwiesen.

Kompensationszahlungen nur bei Steuerausfällen

Der Grosse Rat beschloss weitere, jedoch bedingte Kompensationszahlungen für die Steuerjahre 2023 bis 2025. Das Geld würden fliessen, wenn die Steuereinnahmen der Gemeinden gesamthaft in einem Jahr tiefer ausfallen würden als im Vorjahr.

Der Kanton müsste den Gemeinden dann die Differenz entschädigen – aber höchstens 10 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesem Deal wollte das Parlament die Gemeinden gegen teilweise befürchtete Steuerausfälle absichern.

Das entsprechende Steuergesetz ist seit Anfang 2022 in Kraft. Das Stimmvolk hiess die umstrittene Vorlage im Mai 2022 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 56,7 Prozent gut – und es wurde rückwirkend in Kraft gesetzt.

Konkret sank die Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen mit einem Jahresgewinn ab 250'000 Franken von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent. Die Senkung wurde gestaffelt in drei Etappen umgesetzt.

Änderungen des Steuergesetzes

Die Änderung des Steuergesetzes brachte auch den natürlichen Personen etwas. Die Abzüge für die Krankenversicherung und die Sparkapitalzinsen wurden um bis zu 2000 Franken erhöht. Sie waren seit zwanzig Jahren nicht mehr angepasst worden.

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