FC Aarau AG: Umwandlung der Aktien abgeschlossen
Der FC Aarau informiert, dass der Prozess der rechtlich notwendigen Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien abgeschlossen werden konnte.
Wie der FC Aarau bekannt gibt, hatte das Schweizer Parlament vor fünf Jahren beschlossen, Inhaberaktien weitgehend abzuschaffen. Davon waren auch die bestehenden Inhaberaktien der FC Aarau AG betroffen, welche durch die jeweiligen Aktionäre bis spätestens zum 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden mussten.
Deshalb hat die FC Aarau AG in den Jahren 2020 und 2021 mehrfach auf diesen Vorgang hingewiesen, welcher ebenso eine Statutenänderung an der Generalversammlung 2020 notwendig werden liess.
Nach Ablauf dieser Frist konnten die Inhaberaktien während rund drei Jahren – bis zum 31. Oktober 2024 – nur noch beim zuständigen Gericht eingereicht werden; seit Ablauf dieses Datums sind nun alle mit den Aktien verbundenen Rechte endgültig verloren. Nicht-umgewandelte Aktien sind somit nichtig. Im Rahmen dieses Prozesses sind insgesamt 13’534 Inhaberaktien an den FC Aarau zurückgefallen, wovon 12’600 Aktien bereits wieder veräussert werden konnten.
Es freut den Verwaltungsrat sehr, dass die drei Hauptaktionäre mit dem Zukauf von insgesamt 7750 Aktien den FCA wiederum unterstützen. Zusätzliche grössere Aktienpakete konnten erfolgreich an geschätzte Personen rund um den FC Aarau verkauft werden.