Aargauer Parlament: Eigenmietwert soll auf 60 Prozent steigen
Im Kanton Aargau wird die Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum auf Anfang des Jahres 2025 erhöht.
Die Erhöhung der Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum beschloss das Kantonsparlament am Dienstag, 6. Dezember 2022, mit grosser Mehrheit.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts und der Wert der Liegenschaften wird auf das vom Bund vorgegebene Minimum angehoben.
Der Aargau muss gemäss eines Urteils des kantonalen Verwaltungsgerichts die Besteuerung des Eigenmietwerts und der steuerliche Grundstückbewertung (Vermögen) anpassen.
Die heutige Praxis widerspricht dem Bundesgericht. Hausbesitzer sind im Aargau letztlich gegenüber Mietern steuerlich übermässig bevorteilt.
Der Wert einer Liegenschaft ist um 48 Prozent gestiegen
Der Eigenmietwert muss gemäss Urteil mindestens 60 Prozent der Marktmiete entsprechen.
Zudem sind die Werte der Liegenschaften im Aargau seit 24 Jahren nicht mehr neu bewertet worden.
Der Wert einer Liegenschaft ist gemäss Berechnung der Regierung seither um 48 Prozent gestiegen.
Hausbesitzer können diverse Steuerabzüge machen
Wer in einer selbstbewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen.
Dieses Einkommen ist tatsächlich nicht erzielt worden und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet.
Auf der anderen Seite können Hausbesitzer diverse Steuerabzüge machen – wie Hypothekarzinsen und Unterhaltsarbeiten.
Die Besteuerung im Aargau muss die Vorgaben des Bundes einhalten
Bei der Beratung der Vorlage zur Revision des Steuergesetzes hielt sich die Begeisterung bei den Parteien in Grenzen.
Alle Parteien waren sich einig, dass die Besteuerung im Aargau die Vorgaben des Bundes einhalten muss.
Der Steuermietwert auf 60 Prozent der Marktmiete festgelegt
Der Regierungsrat schlug vor, dass der Eigenmietwert auf 62 Prozent angehoben wird und die Liegenschaftssteuerwerte alle fünf Jahren überprüft werden.
Nur so könnten die Vorgaben des Bundes in jedem Einzelfall erfüllt werden, sagte Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte).
Das Parlament beschloss mit 74 zu 55 Stimmen, den Steuermietwert auf 60 Prozent der Marktmiete festzulegen.
Die Neubewertung der Liegenschaften erfolgt per 2025
Der Regierungsrat muss mit Blick auf die zweite Beratung des Steuergesetzes prüfen, ob die Neubewertung der Liegenschaften nur alle zehn Jahren erfolgen soll.
Als Alternative muss er auch prüfen, ob ein indexbasierter Mechanismus eingeführt werden soll.
Die bürgerliche Mehrheit beschloss zudem, dass die Neubewertung der Liegenschaften erst per 1. Januar 2025 erfolgt.
Der Regierungsrat wollte die Neubewertung bereits auf Anfang des Jahres 2024.
Die Reform soll nicht zu Mehreinnahmen führen
Zu Reden gaben auch die erwarteten Mehreinnahmen für den Kanton von 63 Millionen Franken und für die Gemeinden von 58 Millionen Franken.
Der Regierungsrat möchte, dass die Reform letztlich nicht zu Mehreinnahmen führt.
Umstritten ist, wie das geschehen soll. SVP und FDP möchten, dass die Vermögenssteuer gesenkt wird. Die SP und CVP machten sich dafür stark, das alle Steuerzahlende profitieren.