Aargauer Grosser Rat will in Notlagen mehr mitreden können
Die zuständige Kommission des Aargauer Grossen Rates möchte dem Regierungsrat in Notlagen nicht die alleinige Entscheidungsgewalt überlassen.

Die zuständige Kommission des Grossen Rates des Kantons Aargau will bei Notlagen nicht alles dem Regierungsrat allein überlassen. Sie fordert mehr Mitsprache- und Informationsrechte und schickt eine entsprechende parlamentarische Initiative in die Anhörung.
Die Initiative «Notstandsrecht» hatte die Kommission für Aufgaben und Finanzen im Nachgang zu den Erfahrungen während der Coronapandemie formuliert.
Nachdem der Grosse Rat den Vorstoss im August 2024 vorläufig unterstützt hatte, wurde er nun von der Kommission für allgemeine Verwaltung beraten. Diese begrüsst es grossmehrheitlich, dass die Regelungen für Notstandslagen verschärft und die Zuständigkeiten klarer definiert werden, wie es in den Anhörungsunterlagen heisst.
Mehr Transparenz oder unnötiger Bürokratismus?
«Sie findet es wichtig, dass der Grosse Rat seine Aufsichtspflicht besser wahrnehmen kann.» Eine Minderheit befürchtet hingegen, dass durch die vorgesehenen Änderungen unnötiger Bürokratismus generiert wird. Mit Änderungen der Verfassung und mehrerer Gesetze soll der Regierungsrat verpflichtet werden, dass er Sonderverordnungen dem Grossen Rat zur Genehmigung vorlegt.
Dies nachträglich – um dennoch weiterhin ein rasches Handeln der Regierung zu gewährleisten. Dem Grossen Rat sollen zudem verbindliche Informationsrechte zugesichert werden. Eine bestehende oder eine speziell dafür eingesetzte Kommission soll in Notstandslagen die Arbeit des Regierungsrats begleiten.
Zeitplan für Anhörung und Abstimmung
Die Anhörung, an der sich auch der Regierungsrat beteiligen wird, dauert bis 25. August 2025. Die Beratungen im Grossen Rat sind im Jahr 2026 angesetzt. Eine Urnenabstimmung würde gemäss aktuellem Zeitplan im zweiten Quartal 2027 stattfinden.