Aargauer Parlament ist knapp für Grundpfandrecht
Als letzter Kanton führt der Aargau ein Grundpfandrecht für die Sicherung der Steuern aus Liegenschaftsverkäufen ein. Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag mit 69 zu 62 Stimmen. SVP und FDP wollten vom Grundpfandrecht nichts wissen.
Das Grundpfandrecht soll verhindern, dass die Gemeinden und der Kanton Steuerverluste aus dem Verkauf von Liegenschaften erleiden. Der Käufer einer Liegenschaft soll sich künftig auf einfache Weise absichern können, indem er einen Teil des Kaufpreises direkt an die Steuerbehörde bezahlt. Begleicht der Verkäufer seine Grundstücksteuern nicht, wird der überwiesene Betrag dafür verwendet.
Bei der Diskussion über die Revision des Steuergesetzes war das Grundpfandrecht heftig umstritten. Dieses sei «unnötig», hielt die FDP fest. SP, CVP, Grüne und GLP wiesen darauf hin, es gehe darum, geltendes Recht wie Steuern durchzusetzen. Alle anderen Kantone hätten längst ein Grundpfandrecht eingeführt.
Wie Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) sagte, wird die Umsetzung des Grundpfandrechts einfach sein. Die Höhe des Grundpfandrechts beträgt pauschal drei Prozent des Kaufpreises beziehungsweise drei Prozent des Verkehrswerts bei einem Tausch. Der Regierungsrat hatte ursprünglich einen Pauschbetrag von je zehn Prozent vorgeschlagen.
Zwei Gutachter im Auftrag des Regierungsrats kamen zum Schluss, dass die Grundstückgewinnsteuer von Gesetzes wegen nicht mit anderen Mitteln sichergestellt werden dürfen. Deshalb darf der Kanton bis zur Bezahlung der Grundstückgewinnsteuern auch nicht einen Grundbucheintrag verwehren.