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Aargauer Regierung erteilt leitendem Oberstaatsanwalt einen Verweis

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht wird wegen Dienstpflichtverletzung gerügt. Der Regierungsrat eröffnete im August 2024 das Disziplinarverfahren.

Hammer im Gerichtsaal
Die Aargauer Regierung erteilt leitendem Oberstaatsanwalt einen Verweis. (Symbolbild) - Keystone

Der Aargauer Regierungsrat hat dem Leitenden Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht einen Verweis erteilt. Umbricht beging laut Regierungsrat mit seinem Verhalten eine Dienstpflichtverletzung und verletzte seine Sorgfalts- und Treuepflichten. Hintergrund ist ein unentschuldigtes Fernbleiben an einer Verhandlung am Obergericht.

Der Regierungsrat eröffnete im August 2024 das Disziplinarverfahren. Die Untersuchung hat ergeben, dass das Verhalten des Leitenden Oberstaatsanwalts in objektiver und subjektiver Hinsicht eine nicht hinzunehmende Dienstpflichtverletzung darstellt und er damit seine Sorgfalts- und Treuepflicht verletzt hat, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte.

Die Pflichtverletzung von Umbricht könne unter Berücksichtigung seiner besonderen Vertrauensstellung und Verantwortung und seiner Führungsfunktion nicht mehr als leicht taxiert werden. In Abwägung aller zu berücksichtigenden Faktoren erachte der Regierungsrat die Erteilung eines Verweises als «angemessen».

Fernbleiben bei Gerichtsprozess

Im Juni 2023 blieb die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau einer Verhandlung vor dem Obergericht fern. Das Obergericht sprach in diesem Zusammenhang eine Ordnungsbusse gegen eine Staatsanwältin aus und schrieb die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft als durch Rückzug erledigt ab.

Konkret ging es um den Fall eines 19-Jährigen, der eine Beziehung mit einer 14-Jährigen hatte. Das Bezirksgericht Lenzburg hatte wegen eines Härtefalls auf die obligatorische Landesverweisung verzichtet. Der Angeklagte zog den Fall jedoch weiter, worauf die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung einlegte und den Landesverweis doch noch beantragte.

Da die Staatsanwältin jedoch absichtlich nicht zum Gerichtstermin erschien, galt die Anschlussberufung als zurückgezogen und der Landesverweis war aufgrund des Verschlechterungsverbots kein Thema mehr. Das Bezirksgericht sprach gegen die abwesende Staatsanwältin eine Ordnungsbusse von 1000 Franken aus.

Bundesgericht hebt Entscheid auf

Die Oberstaatsanwaltschaft reichte in der Folge zwei Beschwerden beim Bundesgericht gegen den Obergerichtsentscheid ein. Das Bundesgericht hob mit dem Mitte Mai 2024 veröffentlichten Urteil den Entscheid des Obergerichts betreffend Ordnungsbusse von 1000 Franken als bundesrechtswidrig auf. Die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft betreffend Rückzug der Anschlussberufung infolge unentschuldigten Nichterscheinens an der Berufungsverhandlung wurde jedoch abgewiesen.

Kommentare

User #4882 (nicht angemeldet)

Glück gehabt. Als Park Busen Verteiler hätte er die Kündigung erhalten.

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