Aargauer Regierung will Ersatz für Reservekraftwerk Birr
Die Aargauer Regierung fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Winterreserveverordnung bis spätestens 2026 eine Ersatzlösung.
Für die Aargauer Regierung ist das Reservekraftwerk Birr AG, das bis Februar 2023 einsatzbereit sein soll, nur eine Notlösung.
Sie fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Winterreserveverordnung bis spätestens 2026 eine Ersatzlösung.
Gemäss neuesten Erkenntnissen könnte ab 2025 in der bereits in Birr existierenden Kraftwerksanlage eine reguläre Gasturbine mit einer Leistung von bis zu 350 Megawatt in Betrieb genommen werden, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch, 16. November 2022, mit.
Die Regierung erwarte vom Bund, dass dieser dafür die notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffe.
Regierung: Mit verstärkten Kontingentierungen gezielter Energie sparen
Das Reservekraftwerk ist als schweizweite Absicherung für den Fall einer Strommangellage konzipiert. Der Bundesrat ermöglichte den raschen Start der Bauarbeiten mit zwei Verordnungen.
Zudem erwartet die Regierung gemäss Mitteilung, dass der Bund bei der Massnahme der zyklischen Netzabschaltung über die Bücher geht.
Sie ist der Ansicht, dass mit verstärkten Kontingentierungen gezielter Energie gespart werden könne.
Sonderverordnung zur erhöhten Stromproduktion tritt in Kraft
Wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist, hat die Aargauer Regierung per Sonderverordnung zwei Gesuche bewilligt, um die Stromproduktion von Wasserkraftwerken zu erhöhen.
Das Kraftwerk Bremgarten-Zufikon werde einen Höherstau um 10 Zentimeter umsetzen und das Kraftwerk Ruppoldingen werde das maximale Stauziel gemäss Konzession konstant hochhalten können.
Die Sonderverordnung tritt am am 17. November in Kraft und gilt bis zum 30. April 2023. In beiden Fällen seien keine Schäden oder Gefährdungen zu erwarten, heisst es weiter im Communiqué.