Aargauer Regierungsrat bewilligt Einsatz des Zivilschutzes
In der zweiten Welle der Corona-Pandemie können im Aargau bis zu 500 Angehörige des Zivilschutzes eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat das Aufgebot bis Ende Januar 2021 vorsorglich bewilligt.
Mit dem Einsatz des Zivilschutzes sollen das Gesundheitswesen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen entlastet werden. Es sei rasche Unterstützung nötig, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die zweite Welle stelle erste Leistungserbringer vor grosse Herausforderungen. Zum einen würden erkrankte Mitarbeitende fehlen, zum anderen müssten die Schutzkonzepte eingehalten werden.
Der Beschluss des Regierungsrates ermögliche es dem Departement Gesundheit und Soziales, in dringenden Fällen schnell und direkt zu entscheiden. Die Schutzdienstpflichtigen würden so weit wie möglich in den bestehenden Strukturen der 17 Aargauer Zivilschutzorganisationen aufgeboten.
Im Unterschied zum vergangenen April hat der Bund in der aktuellen zweiten Welle bisher kein Aufgebot für den Zivilschutz beschlossen.