Abgewiesene Asylsuchende können Schweiz nicht verlassen
Rund 2500 ausreisepflichtigen Asylsuchenden in der Schweiz fehlen Identitätsdokumente. Die Beschaffung der nötigen Papiere ist für die Behörden aufwendig.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut dem SEM müssten aktuell 4500 Asylsuchende die Schweiz verlassen.
- Fast die Hälfte von ihnen besitzen keinen Pass.
- Die Schweizer Behörden müssen die Identitätsdokumente besorgen.
Über die Hälfte der zur Ausreise verpflichteten Asylsuchenden kann wegen eines fehlenden Passes die Schweiz nicht verlassen.
4500 Asylsuchende müssten derzeit das Land verlassen, wie laut der «SonntagsZeitung» Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigen. Rund 2500 Menschen fehle ein Pass. Ihre Identität werde von den Behörden geprüft. Bei 442 Personen sei die Rückführung gar blockiert.
Beschaffung der Identitätsdokumente kostet Behörden viel Zeit
Um die Schweiz zu verlassen und ins Heimatland einzureisen, brauchen ausreisepflichtige Asylsuchende gültige Identitätsdokumente. Falls diese nicht vorhanden sind, ist ein vom Herkunftsland ausgestelltes Ersatzreisepapier nötig.
Wenn nichts von beiden vorhanden ist, müssen die Schweizer Behörden die Identität der jeweiligen Person abklären. Anschliessend werden dann im Ausland die benötigten Dokumente besorgt. Dies ist jedoch mit grossem Aufwand verbunden.
«Nicht in jedem Fall kann eine Identität zweifelsfrei verifiziert werden», heisst es vonseiten des SEM. Zudem könne der Identifizierungsprozess sehr lange dauern.
Deutschland schiebt ausländische Straftäter ab
Am vergangenen Freitag hat Deutschland erstmals seit der Machtübernahme der Taliban Kriminelle nach Afghanistan zwangsausgeschafft. Auch Rückführungen nach Syrien sollen bald folgen.
Deutschlands Entscheid habe Bundesrat Beat Jans «zur Kenntnis genommen». Dies habe das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitgeteilt. Vonseiten des SEM heisst es, dass die Schweiz mit Syrien und Afghanistan in Kontakt stehe. Man beobachte die Lage und Entwicklung.