Abschuss von Wölfen im Val d'Hérens im Wallis abgewiesen

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Stadt St. Gallen,

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Regulierung des Wolfsrudels im Val d'Hérens nicht rechtens ist. Die Bedingungen sind nicht erfüllt.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt einen Entscheid des Bafu zur abgelehnten Verkleinerung eines Wolfsrudels im Kanton Wallis. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht stützt einen Entscheid des Bafu zur abgelehnten Verkleinerung eines Wolfsrudels im Kanton Wallis. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/LINO MIRGELER

Der Kanton Wallis kann nach bisheriger Gesetzgebung das Wolfsrudel im Val d'Hérens nicht durch Abschüsse verkleinern. Die Bedingungen für eine Regulierung sind nicht erfüllt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es bestätigt einen Entscheid des Bafu.

Nach zwei Abschüssen im März 2022 stellte der Kanton Wallis im August beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein neues Gesuch für die Regulierung des Wolfsrudels. Einer der erschossenen Wölfe gehörte nicht zum anvisierten Rudel.

Das Bafu lehnte ab und begründete den Entscheid damit, dass sich mehrere Schafe über 100 Meter vom Nachtweidebereich entfernt aufgehalten hätten. Darum seien sie von den Schutzhunden unzureichend geschützt gewesen.

Für die Schadenserhebung wurden sie deshalb nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde die für einen Abschuss notwendige Mindestanzahl von zehn gerissenen Nutztieren innerhalb von vier Monaten nicht erreicht.

Gemäss Gericht ist das angewandte Distanzkriterium gesetzeskonform. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Mindestzahl getöteter Tiere gesenkt.

Kommentare

User #4121 (nicht angemeldet)

Wenn der Staat versagt muss man sein Eigentum selbst beschützen , mit allen verfügbaren Mitteln

User #2509 (nicht angemeldet)

Die Entscheidung der Regulierung gehört in die Hände der Kantone, wie will ein Städter nachvollziehen was in den Bergregionen abgeht. Es braucht zwingend eine Gesetzesänderung.

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