Absturz am Schreckhorn passierte wegen Pilotenfehler

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Bern,

Der Unfall des PC-7-Flugzeugs am Schreckhorn vom 12. September 2017 ist auf ein Fehlverhalten des Piloten (†51) zurückzuführen. Doch Folgen gibt es keine.

Schreckhorn
Sicht auf das Schreckhorn im Kanton Bern. Vor fast genau zwei Jahren kam dort ein Militärpilot ums Leben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Herbst 2017 kam es am Schreckhorn zu einem Flugzeugabsturz.
  • Nun steht fest: Ein Fehlverhalten des Piloten (†51) ist schuld am Unglück.

Am 12. September 2017 kollidierte ein Pilatus PC-7 Turbo-Trainer der Schweizerischen Luftwaffe mit der westlichen Bergflanke des Schreckhorns. Der Pilot kam dabei ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den Aufprall komplett zerstört.

Jetzt – fast zwei Jahre später – ist klar, wie es zu dem tragischen Unglück am Schreckhorn kommen konnte: Der Pilot flog trotz ungenügender Sichtverhältnisse nach den Regeln des Sichtflugs statt im Instrumentenflugverfahren. Dies erklärte die Militärjustiz am Dienstagmorgen.

Schreckhorn pc-7
Zwei Flugzeuge des Modells Pilatus PC-7. - Keystone

Pilot entschied sich für Sicht- statt Instrumentenflug

Das Flugzeug kollidierte bei einer kontrollierten Fluglage ungefähr 100 Meter unterhalb des Gipfels mit dem Schreckhorn. Das hält der Untersuchungsrichter in seinem Schlussbericht fest. Das Flugzeug flog zu diesem Zeitpunkt in den Wolken. Es ist davon auszugehen, dass der Pilot während des ganzen Flugs bis zum Unfall nach Sichtflugregeln flog.

Schreckhorn Absturzstelle
Dieses Bild zeigt die Absturzstelle am Schreckhorn. - Keystone

Die Wetterbedingungen auf der Alpennordseite liessen zum Unfallzeitpunkt aber keinen reinen Sichtflug über den Alpenhauptkamm zu. Dort, wo dies nicht möglich war, hätte der Flug jedoch nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden können.

Der Untersuchungsrichter kommt deshalb zum Schluss, dass der Pilot aufgrund der vorherrschenden Wetterlage das falsche Verfahren wählte: Sicht- statt Instrumentenflug. Demnach stellt ein fliegerischer Aspekt die Unfallursache dar.

Keine militärstrafrechtliche Verfolgung wegen Unfall am Schreckhorn

Ob das Verhalten des Piloten militärstrafrechtlich relevant ist, ist unklar. Aufgrund seines Todes besteht ein Verfahrenshindernis. Korpskommandant Aldo Schellenberg hat den Antrag des Untersuchungsrichters gutgeheissen, auf eine weitere militärstrafrechtliche Verfolgung zu verzichten. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Der Untersuchungsrichter regt allerdings zur Prüfung an, ob erfahrene Piloten gezielt geschult werden sollen, um die Funkdisziplin aufzufrischen. Ferner sei der Einbau von elektronischen Positions- und Kollisionswarngeräten im PC-7 zu prüfen.

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