Alain Berset erklärt das ergänzte Cannabis Gesetz

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Der Bundesrat will Cannabis-Pilotversuche erlauben. Dazu hat er das Betäubungsmittelgesetz ergänzt. Auch die medizinische Anwendung soll vereinfacht werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will den Cannabiskonsum unter gewissen Umständen legalisieren.
  • Pilotversuche und medizinische Anwendung sollen künftig möglich sein.

Obwohl 200'000 Menschen in der Schweiz mindestens einmal pro Monat einen Joint rauchen, ist die Konsumentensicherheit nicht gewährleistet, weil die Qualitätskontrollen fehlten. Deshalb wollten mehrere Städte und Kantone wissenschaftlichen Studien durchführen und die Auswirkungen untersuchen.

5000 Personen pro Pilotversuch

Doch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnte die Gesuche ab mit der Begründung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Dieses Hindernis will der Bundesrat mit dem neuen Artikel im Betäubungsmittelgesetz nun ausräumen. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Oktober.

Gemäss der Verordnung dürfen die Pilotversuche während höchstens fünf Jahren und nur für wissenschaftliche Zwecke durchgeführt werden. Die Versuche müssen auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt sein, höchstens 5000 Personen dürfen teilnehmen, Minderjährige ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Personen, die nachweislich bereits Cannabis konsumieren.

«Von hoher Qualität»

Die Cannabis-Produkte sollen streng reglementiert werden: Der THC-Gehalt darf höchstens 20 Prozent betragen und in Bezug auf Verunreinigungen und Pestizide eine «hohe Qualität» aufweisen. Interessierte Gemeinden und Städte müssen beim BAG ein Gesuch einreichen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind und nach Anhörung der betroffenen Kantone, kann das BAG die Bewilligung erteilen.

cannabis als rauschmittel
Cannabis soll legal werden unter bestimmten Bedingungen. - Pixabay

Cannabis kann Schmerzen lindern

Gleichzeitig will der Bundesrat den Zugang zu Medizinalcannabis für Patienten erleichtern. In der Schweiz seien im letzten Jahr rund 3000 Patientinnen – oft ältere Menschen mit chronischen Schmerzen und unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium – damit behandelt worden.

Denn Cannabis könne Schmerzen, Übelkeit, Krämpfe oder Schwindel der Betroffenen lindern, wenn sonst keine Medikamente mehr wirkten, sagte Berset. Doch das Bewilligungsverfahren sei langwierig und verzögere den Behandlungsstart. Denn heute müssen die Patienten beim BAG eine Ausnahmebewilligung einholen.

Der Bundesrat hat deshalb das Eidg. Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung anzupassen. Ein Vernehmlassungsentwurf soll bis im Sommer 2019 vorliegen. Ausserdem soll das BAG eine allfällige Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.

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