Massnahmen gegen Quaggamuscheln am Klöntaler- und Walensee
Glarus setzt Einwasserungsverbot für Klöntaler- und Walensee durch, um Quaggamuschel-Invasion zu verhindern.
Der Kanton Glarus hat ein Einwasserungsverbot für den Klöntaler- und den Walensee in Kraft gesetzt. Der Grund: Im Zürichsee wurden Quaggamuscheln gefunden. Nun solle verhindert werden, dass die Muschel mit Booten in die beiden Glarner Seen eingeschleppt werde, teilte der Kanton mit.
Die Hauptursache für die Ausbreitung der Quaggamuschel seien Schiffe und Boote, die in verschiedenen Gewässern verkehrten, heisst es in der Mitteilung der Glarner Staatskanzlei vom Mittwoch. Wenn die Muschel einmal eingeschleppt wurde, sei es kaum mehr möglich, sie wieder loszuwerden.
Ab sofort dürfen deshalb keine immatrikulierten Boote mehr in den Klöntalersee oder in den Walensee einwassern. Boote, die sich bereits seit drei Jahren in den beiden Seen befinden, können dort bleiben.
Vorsichtsmassnahmen gegen unerwünschte Eindringlinge
Rennruderboote, Paddelboote, Segelbretter und Strandboote müssten bei jedem Gewässerwechsel gründlich gereinigt werden, heisst es weiter. Für 2025 sei dann geplant «eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht» für die beiden Seen einzuführen.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus der Region des Schwarzen Meeres und breitet sich rasant in den Schweizer Seen aus. Sie bildet innerhalb kurzer Zeit bis in grosse Tiefen ganze Muschelbänke und verdrängt einheimische Tierarten.