Im Gebiet um Sennwald SG kann ein Wolf geschossen werden
Ein Wolf zeigt sich unbeeindruckt von Menschen und wird nun zum Abschuss freigegeben. Die Bewilligung gilt für 60 Tage.
Der Kanton St. Gallen hat am Dienstag im Amtsblatt eine Abschussverfügung für einen Wolf veröffentlicht. Das Tier habe sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von Sennwald SG aufgehalten und zu wenig Scheu vor Menschen gezeigt, heisst es in der Begründung.
Die Bewilligung gilt für 60 Tage.
Der Wolf war seit Dezember in der Gegend rund um Sennwald mehrmals beobachtet worden, zudem habe es auch andere Nachweise für seine Präsenz gegeben, heisst es in der Verfügung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Aufgeführt werden mehrere Vorfälle: So habe der Wolf am 29. Dezember um etwa 11 Uhr rund 15 Meter neben einem bewohnten Haus eine Ziege angegriffen.
Von der Anwesenheit mehrerer Personen und auch von Vertreibungsversuchen habe er sich «nahezu unbeeindruckt» gezeigt und nur zögerlich von der Ziege abgelassen.
Verschiedene Beobachtungen
Eine halbe Stunde später sei der gleiche Wolf im Gebiet Farne in etwa 1,4 Kilometer Entfernung gesehen worden. Dort trieb er die Tiere einer Yak-Herde herum.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Januar wurde er von einer Fotofalle erwischt, die in unmittelbarer Nähe des bewohnten Hofs aufgestellt war.
Am 28. Januar sei vermutlich der gleiche Wolf erneut in der Nähe des Hofs beobachtetet worden. Er hielt sich etwa 50 Meter neben der Rinderstallung auf. Am gleichen Tag tauchte er dort erneut auf.
Gesetzliche Grundlage
Die Gegend um Sennwald liege momentan ausserhalb des Streifgebiets bekannter Wolfsrudel. Mit dem Abschuss des einzelnen Tieres werde der Wolfsbestand in der Gegend nicht gefährdet, heisst es in der Verfügung.
Nach dem Gesetz können Wölfe abgeschossen werden, die eine Gefährdung von Menschen darstellen. Diese liege vor, «wenn sich das Tier aus eigenem Antrieb und regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhält und dabei Menschen gegenüber zu wenig Scheu zeigt».