Alkoholverkauf an Jugendliche geht nicht zurück
Druck in Handel und Gastgewerbe führt dazu, dass oft Alkohol illegal an Jugendliche verkauft wird. Die Zahl dieser Verkäufe bleibt seit zehn Jahren gleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2009 wird jedes Jahr ungefähr gleich viel Alkohol illegal an Jugendliche verkauft.
- Das Verkaufs- und Servicepersonal steht häufig unter massivem Druck.
- Gründe für die verbotenen Verkäufe sind häufig Stress und Konkurrenzdruck.
Trotz Abgabeverbot wird bei Testkäufen in der Schweiz in rund 30 % aller Fälle gesetzeswidrig Alkohol an Minderjährige verkauft. Diese Zahl stagniert seit 2009.
Eine soeben erschienene Studie von Sucht Schweiz zeigte, dass es vor allem dort zu illegalen Verkäufen kommt, wo das Verkaufspersonal unter Stress handelt oder wo Betriebe die Abwanderung der Kundschaft zur Konkurrenz befürchten.
Im Jahr 2016 wurden 314 Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17 Jahren im Spital stationär wegen einer Alkoholvergiftung behandelt. Und nach der letzten Schülerbefragung von 2018 betranken sich rund 25 % der 15-Jährigen mindestens einmal im letzten Monat.
Über 20 % haben den konsumierten Alkohol mindestens einmal selber gekauft. Dabei dürfte nach dem Gesetz an unter 16-Jährige gar kein Alkohol abgegeben werden, und an unter 18-Jährige nur Bier und Wein.
Service steht unter Druck
Das Verkaufs- und Servicepersonal ist unter Druck und braucht Unterstützung Im Rahmen einer qualitativen Studie im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat Sucht Schweiz in allen Sprachregionen 30 vertiefende Interviews mit Angestellten im Verkauf und im Service durchgeführt.
Oft kommt es vor, dass bei grossem Ansturm Kunden ungeduldig werden, hin und wieder sogar das Personal beschimpfen oder gar tätlich angreifen.
Systematische Schulungen oder zumindest standardisierte Instruktionen sollten an allen Verkaufsorten erfolgen, damit die Angestellten die Gesetze kennen und auch in schwierigen Situationen richtig reagieren können. Sie brauchen auch die Unterstützung der Vorgesetzten, schreibt Sucht Schweiz.
Angestellte zögern bei Ausweis-Kontrolle
Oft erschwert das Aussehen von jungen Kunden die Schätzung des Alters und lässt die Angestellten zögern, ob sie den Ausweis verlangen sollten. Eine Vereinheitlichung der Altersgrenze auf 18 Jahre für den Kauf jeglichen Alkohols (wie im Tessin und bei gewissen Detailhändlern) würde von den Angestellten begrüsst.
Dies sieht auch die Schweizer Bevölkerung so, die in einer repräsentativen Umfrage eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre zu drei Vierteln befürwortete.
Ein befragter Mitarbeiter meinte zu den Altersgrenzen für Alkohol: «Erklärt worden ist es mir lustigerweise nicht. Ich glaube, Bier ist ab 16 und alles andere ab 18 Jahren. Aber vielleicht ist das falsch. Wie ist es beim Wein? Der ist auch ab 18, oder?»
Bei Festwirtschaften ist die Situation für das Personal in der Hektik besonders schwierig. Die Abgabe farbiger Armbändel vereinfacht die Kontrollen. Auch in Bars und Pubs kann dies die Lösung sein, falls keine Eingangskontrollen stattfinden.
«Das kann schon problematisch sein. Etwa zehn Tage pro Jahr ist so viel los, da kann ich nicht die Hand ins Feuer legen, dass wir 100% jeden gefragt haben.» So ein weiterer Befragter.