Als Depot: Altersheime verlangen 10'000 Stutz Vorschuss
Alters- und Pflegeheime verlangen seit mehreren Jahren Depotzahlungen vor Eintritten. Das sorgt für Kritik – und nun auch für erste Verbote.
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Alters- oder Pflegeheime verlangen Depotzahlungen zwischen 5000 und 15’000 Franken.
- Dafür gibt es Kritik von Verbänden wie Pro Senectute.
- Die ersten Reaktionen: Der Kanton Solothurn verbietet entsprechende Vorauszahlungen.
Der Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim ist eine gewaltige Lebensumstellung. Und eine erhebliche finanzielle Belastung. Menschen mit begrenzten Mitteln können sich oft nicht einmal die Vorauszahlung leisten, schreibt der «Beobachter».
Denn: Viele Alters- oder Pflegeheime verlangen Depotzahlungen, die zwischen 5000 und 15’000 Franken liegen. Das Geld dient dabei nicht als klassische Mietkaution, sondern als finanzielle Absicherung für das Heim. Eine Art Vorschuss für mögliche unbezahlte Rechnungen.
Laut dem Branchenverband Curaviva, der diese Praxis bereits seit 2005 empfiehlt, entspricht das Depot oft einer Monatsrechnung. Die durchschnittlichen Kosten für einen Pflegeplatz betragen dabei rund 10’293 Franken pro Monat.
Kritik an den Depotzahlungen
Die Einführung der Depotzahlungen wurde notwendig, nachdem Heime vermehrt mit offenen Forderungen nach Todesfällen konfrontiert waren. Sprich: Die Angehörigen kamen ihrer Zahlungspflicht nicht nach.
Obwohl der Branchenverband die Depotforderung als unproblematisch einschätzt, sehen Hilfsorganisationen wie SOS Beobachter und Pro Senectute die Situation anders. Für viele Betroffene ist die Summe schlicht nicht erschwinglich.
Oft führt die Depotforderung dazu, dass vorhandene Ersparnisse komplett aufgebraucht werden, was Betroffene in eine prekäre Lage bringt.
Verbot im Kanton Solothurn
Einige Kantone reagieren bereits auf die Kritik. Im Kanton Solothurn etwa wurde die Erhebung von Depotzahlungen ab 2022 verboten. Laut den Behörden dürfen zusätzliche Gebühren nicht zur Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen.
Auch Städte wie Winterthur und Basel-Stadt haben Regelungen eingeführt, um Menschen mit geringem Einkommen von den Vorschüssen zu entlasten. Dort können Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezüger von der Depotpflicht ausgenommen werden.