Altdorf: Ruag-Security traute Polizeiuniformen nicht – vor Gericht!
Ein junger Wachmann verwehrte der Polizei den Zutritt zum Ruag-Areal, da ihre Uniformen nicht Beweis genug waren als Legitimation für ihr Handeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein junger Sicherheitsbeauftragter muss sich vor dem Landesgericht Uri verantworten.
- Denn er hat die Polizei bei ihrer Arbeit behindert.
- Der Grund dafür wirft Fragen auf, wer nun Recht behält.
Eine Auseinandersetzung zwischen einem jungen Sicherheitsbeauftragten und der Polizei endet vor dem Landgericht Uri. Ein abendlicher Verkehrseinsatz gerät nämlich aus den Fugen, als der Wachmann den Beamten den Zutritt zum Ruag-Areal verweigert.
Verweigerter Zutritt zum Ruag-Areal
Das ist passiert: An einem Abend im Januar 2022 mündete ein Polizeieinsatz in Uri in einer Kontroverse. Zwei Polizisten, die eine potenziell nicht fahrtüchtige Person verfolgten, scheiterten beim Versuch, das Ruag-Areal zu betreten. Die Barriere blieb nach unten, verriegelt durch einen jungen Sicherheitsbeauftragten, wie es die «Luzerner Zeitung» berichtet.
Der Grund dafür: Die Polizisten verfolgten den Flüchtigen in einem Zivilauto und zeigten dem jungen Mann «nur» ihre Uniform vor.
Wachmann landet vor Gericht
Der Sicherheitsmann, skeptisch gegenüber der Dienstkleidung, wies die Polizisten jedoch ab. Dies sollte jedoch ein Nachspiel für den jungen Wachmann haben, denn bald darauf erhielt er eine gerichtliche Vorladung. Ihm wurde vorgeworfen, eine polizeiliche Anweisung nicht befolgt zu haben.
Bei Gericht legte er laut «Luzerner Zeitung» Einspruch ein und stellte sich vor Gericht selbst zur Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft liess sich für die Verhandlung entschuldigen.
Uniform sei kein tauglicher Legitimationsnachweis
In seiner Verteidigung führte der Sicherheitsbeauftragte an, er habe nach seinen Anweisungen gehandelt und es sei zudem nicht spezifiziert, wie er sich in einer solchen Situation zu verhalten habe.
Der Prozess steht nun kurz vor dem Abschluss. Während der Sicherheitsmann Freispruch und eine Genugtuung von 1000 Franken verlangt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Busse von 300 Franken, insgesamt aber 1000 Franken inklusive Verfahrenskosten.