Stadt Zürich

Altstetten: Hat Zürcher Polizist einen Einbrecher «gedemütigt»?

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Zürich,

Ein Zürcher Stadtpolizist steht wegen mutmasslicher Polizeigewalt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Monate bedingte Freiheitsstrafe.

Personenkontrolle
Während einer Personenkontrolle eskalierte die Situation. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Stadtpolizist steht vor Gericht.
  • Er muss sich wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung verantworten.
  • Der Polizist soll bei einer Festnahme im Juni 2020 unnötige Gewalt angewandt haben.

In der Stadt Zürich steht ein Polizeibeamter vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Festnahme im Juni 2020 übermässige Gewalt angewendet und einen Verdächtigen verletzt zu haben. Die Anschuldigungen gegen ihn sind Amtsmissbrauch und einfache Körperverletzung. «20 Minuten» berichtet über den Fall.

Hintergründe des Falls

Was ist passiert? Die Ereignisse begannen am frühen Morgen des 18. Juni 2020, als der beschuldigte Polizist einen Bericht erhielt, dass eine vermummte Person in einem Tankstellenshop in Altstetten gesichtet wurde. Zusammen mit zwei Kollegen führte er zehn Minuten später eine Personenkontrolle an einem Verdächtigen durch.

Stadtpolizei Zürich
Der Angeklagte arbeitet bei der Stadtpolizei Zürich. (Symbolbild) - keystone

In der Sporttasche des Mannes fanden sie ein Messer in einer Stoffschneide, ein «Victorinox»-Multi-Tool, einen Latex-Handschuh sowie eine Sturmhaube.

Übermässige Gewalt bei der Festnahme

Der Polizist wird beschuldigt, den Verdächtigen so heftig zu Boden gezogen zu haben, dass dieser mit dem Gesicht voran fiel. Als der Mann sich auf den Rücken drehte, soll der angeklagte Beamte auf ihn gesprungen sein und ihm dabei den Ellenbogen ausgerenkt haben.

Hast du schon mal Polizeigewalt beobachtet?

Trotz des offensichtlichen Schmerzes und der Bitten des Verhafteten, von ihm herunterzugehen, soll der Polizist eine halbe Minute geantwortet haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten für den Beamten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #1588 (nicht angemeldet)

Unser Gesetze zu schwach ! Danke an ihn , schade für ihn .. das Volk wird nicht gefragt beim Strafgesetzbuch ..

User #7712 (nicht angemeldet)

Im Altstette gaht ab.

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