Für das Knabenschiessen hat die Stadtpolizei Zürich verschiedene Vorschriften erlassen.
Menschen flanieren über das Gelände des Knabenschiessens.
Menschen flanieren über das Gelände des Knabenschiessens. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Knabenschiessen muss mit Verkehrsbedinderungen gerechnet werden.
  • Die Stadtpolizei Zürich hat zum Anlass spezielle Vorschriften erlassen.
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Für das Knabenschiessen hat die Stadtpolizei Zürich Vorschriften erlassen. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Der Zürcher Traditionsanlass findet vom 8. bis 10. September statt und beeinflusst den Verkehr rund um das Festgelände.

Fahrverbote

Für den Fahrzeugverkehr sind gesperrt: Samstag, 8. September, 10 Uhr bis Dienstag, 11. September, 5.30 Uhr: Schweighofstrasse, Teilstück Friesenberg-/Uetlibergstrasse (Anlieger- und Zubringerverkehr sowie Motorräder, Mofas, Velos und Taxis gestattet) Uetlibergstrasse, Teilstück Giesshübel-/Kolbenhofstrasse (Anlieger und Zubringerverkehr nur via Giesshübelstrasse gestattet).

Am Montag, 11. September von 6 Uhr bis 10 Uhr wird dieses Teilstück für den Morgenverkehr freigegeben.

Halteverbote

Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachgenannten Strassen und Plätzen untersagt:

Dienstag, 4. September, 6 Uhr bis Dienstag, 11. September, 18 Uhr: Uetlibergstrasse Höhe Haus Nr. 341 (Schützenhaus) abwärts bis Höhe Uetliberghalde

Freitag, 7. September, 12 Uhr bis Dienstag, 11. September, 5.30 Uhr: Schweighofstrasse Höhe Liegenschaften Nr. 1-11, Frauentalweg zwischen Schweighofstrasse und Langweid, Bachtobelstrasse zwischen der Uetliberg- und Kolbenhofstrasse (davon ausgenommen ist die Blaue Zone), Hegianwandweg zwischen Schweighofstrasse und Uetlibergstrasse in signalisierten Teilen von Parkplätzen der Blauen Zone

Samstag, 8. September, 6 Uhr und Dienstag, 11. September, 18 Uhr: Uetlibergstrasse aufwärts ab Uetliberghalde bis zur Tramwende

Parkplätze:

Für das Parkieren von Personenwagen beim und in der Umgebung des Festgeländes stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Für das Parkieren von Motorrädern, Motorfahrrädern und Fahrrädern stehen während den Festzeiten an der Schweighofstrasse vor den Liegenschaften Nr. 1 bis 11, dem Frauentalweg zwischen Schweighofstrasse und Langweid und auf der Höhe der Liegenschaft Nr. 34, sowie an der Uetlibergstrasse 130 bis 134 speziell signalisierte Abstellplätze zur Verfügung. Ab Dienstag, 11. September, 5.30 Uhr, werden verbliebene Fahrzeuge verstellt oder kostenpflichtig abgeschleppt.

Einbahnverkehr:

Samstag, 8. September, 10 Uhr bis Montag, 10. September, 24 Uhr: Im Rossweidli, Teilstück zwischen Staudenweg und Borrweg Taxistandplatz: Taxistandplätze stehen in geringer Anzahl an der Uetlibergstrasse zwischen Töpferstrasse und Uetlibergstrasse 166 zur Verfügung. Die Verkehrsvorschriften können unter www.stadtpolizei.ch eingesehen werden.

Besondere Hinweise:

Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Zubringerverkehr der Uetlibergstrasse ist von Samstag, 8. September, 12 Uhr bis Dienstag, 11. September, 6 Uhr nur über die Schweighofstrasse möglich. Die Zu- und Wegfahrt von der Giesshübelstrasse hat via Giesshübel-/Allmendstrasse zu erfolgen. Am Montag, 10. September, 6 Uhr bis 10 Uhr ist der Durchgangsverkehr via Giesshübelstrasse nach rechts in die Uetlibergstrasse freigegeben.

Der Fahrzeugverkehr wird durch private Verkehrsdienste umgeleitet. Die Verkehrsbeeinträchtigungen sind mit Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. Verbotenerweise stehen gelassene Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnungen hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge.

Die Tramzüge werden ab Samstag, 8. September, 11 Uhr an der Laubegg gewendet. Die Busse der Linie 89 verkehren bis zur Haltestelle Strassenverkehrsamt und werden anschliessend in Richtung Schweighofstrasse/Bahnhof Altstetten gewendet. Die Busse der Linie 32 verkehren normal. Die Festbesucherinnen und Festbesucher werden gebeten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Es muss mit Verspätungen und Wartezeiten gerechnet werden.

Anwohnerinnen und Anwohner, die nicht im Besitz einer Zufahrtsbewilligung sind, können diese unentgeltlich in der Regionalwache Wiedikon, Zurlindenstrasse 87, 8003 Zürich, unter Vorweisung ihrer Fahrzeugausweise und eines persönlichen Ausweises beziehen. Die temporäre Polizeiwache Albisgüetli befindet sich am Gänzilooweg 18, im Diensthunde-Kompetenz-Zentrum der Stadtpolizei Zürich.

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