Nach einem Angriff von mutmasslichen Fans des FC Zürich auf einen Extrazug mit YB-Fans im August 2017 hat die Berner Kantonspolizei sechs Personen angezeigt. Weiteren Angreifern droht die Berner Justiz mit dem Internetpranger.
FCZ-Fans
Mutmassliche FCZ-Fans griffen im Sommer 2017 YB-Fans im Extrazug tätlich an. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls bei ihr bis zum Mittwoch in einer Woche keine Hinweise auf die Identität von mehreren dringend der Tat verdächtigten Personen eingehen, wird sie zuerst verdeckte Bilder dieser Personen im Internet veröffentlichen.
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Das teilten die regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau und die Berner Kantonspolizei am Mittwoch mit.

Gehen weiterhin keine Hinweise ein, werden die Bilder der gesuchten Personen ab dem 21. August unverdeckt veröffentlicht.

Der Angriff der mutmasslichen Anhänger des FC Zürich fand im Bahnhof Herzogenbuchsee BE statt. Dort legte der Zug einen geplanten Halt ein, worauf mehrere Männer den Zug stürmten, Personen bedrohten und tätlich angriffen.

Ein Bahnangestellter musste sich verletzt in Spitalpflege begeben. Es kam auch zu Sachbeschädigungen. Die YB-Fans reisten mit dem Zug an ein Auswärtsspiel gegen den FC Zürich.

In Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich ermittelten Berner Justiz und Polizei die sechs Männer, die zwischen 22 und 28 Jahre alt sind. Sie wurden wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch sowie das Eisenbahn- und das Personenbeförderungsgesetz angezeigt.

Gegen die Angezeigten hat die Berner Kantonspolizei in der Zwischenzeit Rayonverbote gemäss den Bestimmungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ausgesprochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Berner Justiz im Zusammenhang mit Fangewalt zum Instrument des Internetprangers greift. Im Februar dieses Jahres fahndete sie mit Hilfe dieses Instruments nach Personen, welche im Rahmen der Meisterfeier des BSC Young Boys Bern von Sommer 2018 Fackeln gezündet hatten.

2013 gelang es ihr auf diese Weise, mehrere Personen zu identifizieren, welche an der «Tanz dich frei»-Krawallnacht randaliert haben sollen.

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