Anklageschrift gegen Carlos veröffentlicht
Am nächsten Mittwoch steht Carlos wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen 19 Vorfällen in verschiedenen Gefängnissen an.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mehfachstraftäter Carlos muss am nächsten Mittwoch vor Gericht.
- Die Anklageschrift schildert seine Gewaltausbrüche und Drohungen in Gefängnissen.
In Zürich steht am kommenden Mittwoch einmal mehr der junge Straftäter «Carlos» vor Gericht. Der mittlerweile 23-Jährige ist angeklagt, weil er während seiner Gefängnis-Odyssee mehrmals Angestellte, Polizisten und Mitinsassen angegriffen haben soll. Die Anklageschrift listet 19 Vorfälle auf.
Carlos muss sich wegen schwerer Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Sachbeschädigung verantworten. Die Anklageschrift, die am Mittwoch publiziert wurde, listet 19 verschiedene Vorfälle auf.
Der Sachschaden, den der Kampfsportler dabei anrichtete, beläuft sich auf rund 40'000 Franken. Dazu kommen körperliche und seelische Schäden bei seinen Opfern.
Versuchte schwere Körperverletzung
Das schwerwiegendste der aufgeführten Delikte: Versuchte schwere Körperverletzung. Er schlug einen Gefängnismitarbeiter zu Boden und prügelte anschliessend auf ihn ein. Ganze sechs Männer waren nötig, um Carlos von dem Opfer wegzureissen. Der Verprügelte musste sich über längere Zeit in Psychotherapie begeben.
Das Strafmass, das der Staatsanwalt verlangt, wird erst beim Prozess bekannt gegeben. Ursprünglich sollte der Prozess in Dielsdorf stattfinden, weil die Strafanstalt Regensdorf, in der Carlos einsitzt, im Bezirk Dielsdorf liegt. Aus Platzgründen wurde die Verhandlung aber ans Bezirksgericht Zürich verlegt. Der Prozess dürfte zwei Tage dauern. Das Urteil wird am 6. November eröffnet.
Carlos war durch einen SRF-Dokumentarfilm im Sommer 2013 landesweit bekannt geworden. Nach der Ausstrahlung entflammte eine hitzige Diskussion darüber, wie teuer die Behandlung junger Straftäter ist. Besonders zu reden gab sein «Sondersetting» mit Thaibox-Training. Dieses wurde schliesslich abgebrochen.