Antrag abgewiesen: Walliserkanne-Wirte müssen nicht in U-Haft
Das Walliser Zwangsmassnahmengericht hat entschieden, dass die Skeptiker-Wirte der Walliserkanne nicht in U-Haft müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wirte der Zermatter «Walliserkanne» müssen nicht in U-Haft.
- Der entsprechende Antrag der Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt.
Die beiden Wirte der Zermatter Skeptiker-Beiz «Walliserkanne» müssen nicht in U-Haft. Der Antrag von der Staatsanwaltschaft wurde vom Walliser Zwangsmassnahmengericht (ZMG)abgelehnt. Dies schreibt das ZMG in einer Mitteilung.
Das Wirtepaar und dessen Sohn waren am Sonntag verhaftet worden, nachdem sie ihr Restaurant Walliserkanne in Zermatt am Sonntagmorgen entgegen dem amtlichen Schliessungsbefehl wieder geöffnet hatten. Ausserdem hatten die Wirtsleute wiederholt gegen die geltende Corona-Zertifikatspflicht verstossen.
Die Oberwalliser Staatsanwaltschaft hatte nach der Festnahme beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in Sitten den Antrag auf Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von einem Monat gegen die drei beschuldigten Personen gestellt. Der Antrag wurde nun abgelehnt, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag hervorgeht.
Das Zwangsmassnahmengericht schliesst zwar nicht aus, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer bisherigen strikten Weigerungshaltung auch zukünftig nicht gewillt sein könnten, die entsprechenden behördlichen Massnahmen zu akzeptieren. Dadurch könnte - zumindest theoretisch - die Verbreitung des Corona-Virus gefördert und die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt werden. Das Gericht erachtet jedoch die gesetzlich verlangte drohende Schwere als nicht gegeben, um eine weitere Präventivhaft zu begründen.