Arbeitgeber soll Teilnahme an Cannabis-Studie erfahren
Der Bundesrat und die Gesundheitskommission sind sich einig: Der Cannabiskonsum soll erforscht werden. Über die Voraussetzungen herrscht aber Uneinigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Cannabiskonsum soll wissenschaftlich erforscht werden.
- Dafür sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
- Der Bundesrat und die Gesundheitskommission sind sich hierbei aber nicht einig.
- Die Gesundheitskommission fordert härtere Massnahmen für die Teilnehmer.
Der Bundesrat will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Cannabiskonsum wissenschaftlich erforscht werden kann. Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) ist damit einverstanden. Die Bedingungen sind aber umstritten.
In den Grundzügen ist die SGK dem Entwurf des Bundesrates gefolgt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. So sollen nur über 18-jährige Cannabiskonsumierende an Studien teilnehmen dürfen. Die Teilnehmenden sollen ausserdem eng begleitet werden.
Anders als der Bundesrat will die Kommission aber, dass Arbeitgeber und Schulen über die Teilnahme von Angestellten beziehungsweise Schülerinnen und Schülern an einer Studie informiert werden. Eine Kommissionsminderheit befürchtet, damit würde der Kreis der Teilnahmewilligen zu stark eingeschränkt.
Weitere Minderheiten der Kommission wollen die Hürden für die Studienbewilligung erhöhen oder im Gesetzesartikel verankern, dass die Teilnehmenden den Führerschein abgeben müssen.
Bericht zu Jugendschutz verlangt
Der Jugendschutz habe für sie in dieser Frage höchste Priorität, hält die Kommission fest. Sie habe deshalb die Verwaltung beauftragt, einen Bericht dazu auszuarbeiten. Die Gesamtabstimmung über den Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz will die SGK erst durchführen, wenn dieser Bericht vorliegt.
Auf die Vorlage eingetreten war sie mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Nach Ansicht der Mehrheit ist es nötig, neue Wege in der Cannabispolitik zu prüfen. Die Minderheit kritisierte, die Studien hätten nicht die Drogenabstinenz zum Ziel, sondern kämen einem ersten Schritt hin zu einer Liberalisierung gleich.
Befristet auf zehn Jahre
Der Nationalrat hatte letztes Jahr mehrere Vorstösse gutgeheissen mit dem Auftrag, einen Experimentierartikel einzuführen. SVP und CVP sprachen sich dagegen aus. Der Bundesrat war jedoch schon früher aktiv geworden. Der Experimentierartikel soll auf zehn Jahre befristet werden.
Das Ziel ist es, alternative Regelungsansätze zu prüfen, ohne diese vorweg zu nehmen. Hintergrund ist die verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Diese Lücke soll mit dem Experimentierartikel geschlossen werden.