Burkaverbot & Co.: Diese Änderungen kommen 2025 auf dich zu
Im Jahr 2025 stehen in der Schweiz bedeutende Änderungen in verschiedenen Bereichen an. So beispielsweise beim Blutspenden oder im Umgang mit Verhüllungen.
Das Wichtigste in Kürze
- 2025 bringt Veränderungen mit sich. Nau.ch verrät dir, was sich wo ändert.
- Von den Änderungen betroffen sind das Gesundheitswesen, die Steuern und das Klima.
- Aber auch in Sachen Burka, Tabakwaren und Strassenverkehr gibt es Änderungen.
Das neue Jahr bringt bekanntlich viele Neujahrsvorsätze mit sich. Herr und Frau Schweizer müssen sich zudem auf einige Umstellungen gefasst machen.
Diese betreffen Steuern und andere Abgaben sowie das Gesundheitswesen. Aber auch in Sachen Jugendschutz, Eherecht und Klima wird sich einiges ändern.
Genauso beim Thema Tabakwaren, Strassenverkehr und Burka.
Nau.ch hat die Übersicht und erklärt die Veränderungen für 2025.
Einkaufstourismus
Auf das neue Jahr hin sinkt die Wertfreigrenze bei Einfuhren für den privaten Gebrauch. Das bedeutet, dass Einkaufstouristen 2025 nur noch bis zum Gesamtwert von 150 Franken steuerfrei einführen dürfen.
Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. Bislang lag die Obergrenze bei 300 Franken.
Umgesetzt wird mit der Verordnungsänderung des Bundesrates ein Auftrag des Parlaments. Dieses will mit der Massnahme dem Einkaufstourismus entgegenwirken.
Grenzgänger
Anfang 2025 tritt in der Schweiz eine Rechtsgrundlage in Kraft. Sie betrifft die Besteuerung der Einkommen von Grenzgängern bei ihrer Arbeit im Homeoffice.
Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.
Denn: In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird. Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen.
Die Änderungen beschränken sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz. Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Frankreich können heute bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten. In Italien liegt die Schwelle bei 25 Prozent.
Verhüllungsverbot
Ab dem Neujahrstag darf man in der Schweiz an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllen. Das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative tritt am 1. Januar in Kraft.
Vorgesehen sind bei Verstössen Bussen von bis zu tausend Franken. Das Verbot betrifft aber nicht nur religiöse Gesichtsschleier, sondern auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen.
Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte oder zum Gesundheitsschutz.
Tabakwaren
Tabak für Zigaretten zum Selberdrehen, Zigarren sowie Zigarillos werden ab dem 1. Januar teurer. Der Bundesrat erwartet Mehreinnahmen von rund 45 Millionen Franken.
Herkömmliche Zigaretten sind von der Steuererhöhung nicht betroffen. Die Steuererhöhung entspricht einem Preisaufschlag von rund 40 Rappen pro Detailverkaufspackung.
Blutspende
Ab dem neuen Jahr dürfen in der Schweiz grundsätzlich alle Menschen Blut spenden.
Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren.
Dies unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten. Zudem wird die Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert.
Renten und Familienzulagen
Ab 2025 steigen die Renten von AHV und IV um 2,9 Prozent. Der Bundesrat hob die Minimalrente um 35 auf 1260 Franken an.
Zudem wird das Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Dies ist Teil der Reformen zur Sicherung der Altersvorsorge in der Schweiz.
Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Diese Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Sie macht 7,1 Prozent aus. Die Familienzulagen sollen die Kosten von Eltern für den Unterhalt der Kinder teilweise ausgleichen.
Eherecht
In der Schweiz gelten ab Anfang Jahr strengere Bestimmungen gegen Ehen von Minderjährigen.
Im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten werden generell nicht mehr anerkannt. Dies, sofern mindestens einer der Ehegatten bei der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.
Zudem erhalten Betroffene und Behörden mehr Zeit, gegen Ehen vorzugehen. Gerichte können künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären.
Häusliche Gewalt
Die Schweiz schützt ausländische Opfer häuslicher Gewalt künftig besser. Sie verlieren ab Anfang Jahr ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr, wenn sie eine gewalttätige Beziehung verlassen.
Vielmehr gilt für sie die Härtefallregelung. Als Gewaltopfer gilt, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer spezialisierten Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht.
Jugendschutz
Neu gelten landesweite Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Darstellungen von Gewalt und Sexualität in Filmen und Videospielen.
Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internetplattformen regelt insbesondere, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen. Ausserdem schreibt es vor, was Plattformen zur Alterskontrolle tun müssen.
Vorgesehen ist eine Co-Regulierung. Damit können die Akteurinnen und Akteure der Film- und Videospielbranche die detaillierten Regeln selbst entwickeln.
Klima
Die Schweiz hat vom neuen Jahr an Wegmarken für die Senkung ihrer Treibhausgasemissionen bis auf Netto Null im Jahr 2050.
Das Klimaschutzgesetz tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Die im Juni 2023 an der Urne angenommene Vorlage setzt Zwischenziele für das Absenken von Emissionen.
Strassenverkehr
Das Bundesamt für Strassen hat die Liste der zu vermeidenden Geräusche aktualisiert. Ab 2025 ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen.
Es drohen Bussen bis zu 10'000 Franken. Bestehende lärmbezogene Ordnungsbussen werden von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.
Auch bei der Zulassung von Motorrädern kommt es zu Anpassungen. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten in der EU müssen ab dem 1. Januar 2025 hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder für die Erstzulassung die neuen Abgasvorschriften erfüllen. Zusätzlich treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.
UKW-Radio
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) schaltet die veralteten Ultrakurzwellen-Rundfunk-Antennen (UKW) per Ende Dezember 2024 ab.
Wer Radio höre, tue dies über DAB+ oder das Internet, hatte die SRG bei der Kommunikation des Entscheids 2024 mitgeteilt.
Um DAB+ empfangen zu können, benötigt man ein entsprechendes Gerät oder einen Adapter. Seit einigen Jahren werden Neuwagen serienmässig mit digitaler Technologie ausgestattet.
Ausser über die modernen Kanäle auch via UKW senden werden dagegen weiterhin viele Privatradios in der Schweiz. Ende 2026 läuft jedoch dann auch ihre Frist ab.