Arbeitslosenversicherung bleibt dank Bundesgeldern schuldenfrei

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Bern,

Die Arbeitslosenversicherung schloss das Jahr 2020 dank den Bundesgeldern mit einem Überschuss von 145 Mio. Franken ab.

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Ein Mann auf Stellensuche. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Arbeitslosenversicherung schloss 2020 mit eine Überschuss von 145 Mio. Franken ab.
  • Dies, weil der Bund die Kurzarbeitsentschädigung aus der Corona-Krise übernommen hat.
  • Im Jahresdurchschnitt waren 145'720 Arbeitslose bei der ALV registriert.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Überschuss von 145 Millionen Franken abgeschlossen und bleibt damit schuldenfrei. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Bund die in historischem Ausmass angestiegene Kurzarbeitsentschädigung (KAE) aus der Corona-Krise übernommen hat.

Konkret schloss der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) das Rechnungsjahr mit einem Gesamtertrag von 19,0 Milliarden Franken (VJ 8,1 Mrd) und Gesamtaufwendungen von insgesamt 18,9 Milliarden Franken (VJ 6,5 Mrd) ab, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag mitteilte. Im Jahresdurchschnitt waren 145'720 Arbeitslose bei der ALV registriert; dies entspricht einer Quote von 3,1 Prozent.

Ein Grossteil der Krise am Arbeitsmarkt wurde bekanntlich durch das Mittel der Kurzarbeit aufgefangen, mit der Betriebe ihre Mitarbeiter nicht sofort entlassen müssen, sondern in Kurzarbeit schicken können - wobei der Bund dann einen Grossteil des Lohnes bezahlt. Die mögliche Dauer der Kurzarbeit wurde dabei deutlich ausgebaut.

Kurzarbeitsentschädigung in Höhe von 10,78 Milliarden Franken

Insgesamt machten die KAE letztes Jahr 10,78 Milliarden Franken aus und wurden vom Bund durch einen ausserordentlichen Beitrag übernommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab die ALV lediglich 27,5 Millionen Franken für die Entschädigung von Kurzarbeit aus, 2018 waren es 29 Millionen gewesen. Ohne den Beitrag vom Bund wäre die gesetzliche Schuldenobergrenze des ALV-Fonds per Ende 2020 laut Seco deutlich übertroffen worden.

Dies wiederum hätte eine Erhöhung der Lohnbeiträge per 1. Januar 2021 sowie die Pflicht zur Ausarbeitung einer Reform zur Finanzierung der ALV durch den Bundesrat zur Folge gehabt. «Um in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage eine Erhöhung der Lohnbeiträge zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der ALV als Konjunkturstabilisator zu erhalten, hat der Bund diesen ausserordentlichen Beitrag an die ALV geleistet, wodurch die ALV schuldenfrei geblieben ist», heisst es in der Mitteilung.

Im laufenden Jahr 2021 werde die ALV durch die andauernde Corona-Krise allerdings vor weitere Herausforderungen gestellt, so das Seco weiter. Auch wenn der Bund wiederum die KAE übernehme, sei eine erneute Verschuldung wegen zunehmender Arbeitslosigkeit jedenfalls absehbar.

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