«Arschloch»: Beschimpfung führt zu jahrelangem Rechtsstreit

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Leimental,

Ein vermeintlich harmloser Parkplatzstreit in Binningen BL eskaliert zu einem vier Jahre dauernden Rechtsstreit.

basel gericht
Ein Nachbarschaftsstreit in Binningen eskalierte und landete vor Gericht. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Streit zwischen zwei Nachbarn verkommt zu einer jahrelangen Schlammschlacht.
  • Eine Meinungsverschiedenheit wegen eines Parkplatzes führte zu einer Beleidigung.
  • Die Äusserung «Du Arschloch» war am Ende Grund genug für eine Verurteilung.

In der Gemeinde Binningen BL kam es zu einem vermeintlich harmlosen Nachbarschaftsstreit, der schlussendlich vor Gericht landete. Die Auseinandersetzung fand ihren Ursprung in einem Parkplatzstreit, wie die «Basler Zeitung» berichtet.

Zwei Nachbarn zankten sich über den Gebrauch des Besucherparkplatzes vor ihrem Wohnblock. Einer der beiden störte sich, dass der andere diesen stets nutzte. Was Ersterer dabei nicht wusste: Die Nutzung wurde vonseiten der Liegenschaftsverwaltung genehmigt.

Verbalattacke führt zu Anzeige

Am Ende einer hitzigen Debatte sagte der vermeintliche Parkplatzblockierer zu seinem Nachbarn die Worte «Du Arschloch». Daraufhin kam es zur Anzeige wegen Beschimpfung.

Parkplatz
Ein harmloser Parkplatzstreit hielt die Behörden jahrelang auf Trab. (Symbolbild) - pixabay

In den folgenden Jahren gab es etwa zehn weitere Anzeigen, unter anderem wegen Nötigung. So soll der Beschuldigte mitten in der Nacht dauerhaft an der Haustür des Klagenden geklingelt haben.

Der Prozess und die Konsequenzen

Vier Jahre nach dem ersten Vorfall wurde die Angelegenheit nun gerichtlich vorerst geklärt. Gemäss «BaZ» sei das Dossier zu diesem Fall in dieser Zeit auf knapp 700 Seiten angewachsen!

Hast du schon mal Streit mit einem Nachbarn gehabt?

Der Mann, der zwar korrekterweise parkte, aber seinen Nachbarn dennoch beleidigte, wurde verurteilt. Ihm wurde eine bedingte Geldstrafe von drei Tagessätzen à 80 Franken aufgebrummt. Dagegen kann jedoch noch Einsprache erhoben werden.

Kommentare

User #2984 (nicht angemeldet)

Opfer geniessen in der Schweiz keinen Schutz - der Täter oder die Täterin sehr wohl. Man beachte nur die Urteile von Sexualdelikten. Das Verfahren ist belastend und zu Verurteilungen komme es selten bis nie.

User #2984 (nicht angemeldet)

Leider wurde der Artikel in der BaZ nur einseitig abgedruckt. Was wirklich der Auslöser für diesen Rechtsstreit war, wird leider nicht erwähnt.

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