Nachbarschaftszoff im Wallis artet aus – wegen Gartenschlauch
Wegen eines Gartenschlauchs entfachte im Oberwallis ein wüster Nachbarschaftsstreit. Von Drohungen und Verfolgungen ist die Rede.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Walliser Dorf eskalierte ein Streit unter Nachbarn.
- Der eine drohte seinem Gegenüber sogar mit dem Gewehr.
- Auslöser des Zoffs war laut Anklageschrift ein Gartenschlauch.
Dass man sich mit seinem Nachbar hin und wieder uneinig ist, das kann vorkommen. Doch in einem Oberwalliser Dorf artete ein Nachbarschaftszoff nun komplett aus. Sogar mit einem Gewehr wurde gedroht!
Der Streit landete jetzt vor dem Bezirksgericht Brig, wie der «Walliser Bote» berichtet. Laut der Anklageschrift eskalierte die Fehde bereits im Frühjahr 2022. Auslöser? Offenbar ein Gartenschlauch.
Der Schlauch hing nämlich über einem Obstbaum, welcher sich auf dem Grundstück der Tochter des einen Nachbarn befindet. Das besagte Grundstück trennt zugleich auch die beiden zerstrittenen Nachbarn voneinander.
«Gehe jetzt heim, mein Gewehrlein holen»
Der eine warf dem anderen daraufhin vor, das Gelände bereits überwässert zu haben. Bei der Konfrontation entfachte schliesslich ein übler Streit. Der Bewässerer soll auf seinen Nachbarn zugestürmt sein und ihn verfolgt haben.
Dann drohte er ihm gemäss Anklageschrift: «Ich gehe jetzt heim, mein Gewehrlein holen.» Der Bedrohte nahm die Worte ernst, schreibt der «Walliser Bote».
Nur wenige Monate später kam es zwischen den Streithähnen dann erneut zu einem Zoff aufgrund des Gartenschlauchs. Im Streit soll der Nachbar, der davor bereits mit dem Gewehr gedroht hatte, plötzlich zu einem Holzscheit gegriffen haben.
Anschliessend verfolgte er seinen Nachbar «mit erhobener Hand», heisst es. Letzterer versteckte sich daraufhin in seinem Haus.
Staatsanwaltschaft wirft Nachbar mehrfache Drohung vor
Der Mann, der mit dem Gewehr drohte, muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis wirft ihm mehrfache Drohung vor und verlangt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 45 Franken. Weiter wird eine Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 300 Franken beantragt.
Auch eine Entschädigung in Höhe von 1000 Franken an den bedrohten Nachbarn sieht die Staatsanwaltschaft vor.