Ein Nachbarschaftsstreit in Bülach endet vor Gericht – und mit hohen Kosten für den Kläger.
Steine
Der Rentnerin wird vor Gericht mehrfache Sachbeschädigung an der Steinmauer ihres Nachbarn vorgeworfen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rentnerin aus Bülach wurde beschuldigt, die Mauer ihres Nachbarn beschädigt zu haben.
  • Der langjährige Nachbarschaftsstreit ist nun vor Gericht gelandet.
  • Der Richter hat den Grossteil des Verfahrens eingestellt und die Seniorin freigesprochen.
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In Bülach wurde eine 85-jährige Frau beschuldigt, die Stützmauer auf dem Grundstück ihres Nachbarn beschädigt zu haben. Vorangegangen war ein langjähriger Nachbarschaftsstreit.

Die Seniorin wehrte sich gegen diese Anschuldigungen und präsentierte eine alternative Erklärung vor Gericht. Darüber berichtet der «Zürcher Unterländer».

Die Rentnerin behauptete, sie habe lediglich Steine von ihrem eigenen Grundstück entfernt – und nicht im Grenzbereich Erde abgegraben. Als Beweis brachte sie zwei grössere Steine mit ins Gericht, die sie auf ihrem Rasen gefunden hatte.

Trotz der Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung kurz vor dem Prozess konnten sich die beiden Parteien nicht einigen.

Dies sei wenig überraschend angesichts ihrer jahrelangen Streitereien und eines bereits sechs Jahre zurückliegenden Versuchs einer Schlichtungsvereinbarung beim Friedensrichteramt.

Mehrfache Sachbeschädigung oder natürliche Ursachen?

Die Staatsanwaltschaft warf der Niederländerin mehrfache Sachbeschädigung vor. Zwischen 2014 und 2020 habe sie mit Pickel und anderem Werkzeug mindestens 13 Mal Erde im Grenzbereich zum Nachbarn abgegraben.

Dies hätte das Fundament der angrenzenden Stützmauer freigelegt und deren Stabilität beeinträchtigt. Der entstandene Sachschaden wurde auf 13'000 Franken geschätzt.

Werkzeug Pickel
Mit einem Pickel und anderem Werkzeug soll sich die Seniorin am Nachbarsgrundstück zu schaffen gemacht haben. (Symbolbild) - pixabay

Der Anwalt des Klägers präsentierte Fotos als Beweis für die Aktivitäten der Rentnerin auf dem Grundstück ihres Nachbarn.

Hattest du schon einmal Streit mit deinen Nachbarn?

Die Rentnerin hingegen behauptete laut «Zürcher Unterländer», sie habe nie das Grundstück ihres Nachbarn betreten und führte Regenwasser als mögliche Ursache für die Freilegung des Fundaments an. Der Anwalt des Klägers bezeichnete diese Aussage jedoch als unbewiesene Schutzbehauptung.

Urteil bringt teure Konsequenzen für den Kläger

Nach einer intensiven Verhandlung sprach der Richter ein Urteil aus, das weitreichende Folgen hatte: Er stellte einen Grossteil des Verfahrens ein und sprach die Rentnerin von den verbleibenden Vorwürfen frei.

Da kein konkreter Schaden nachgewiesen werden konnte, musste der Kläger nicht nur die Kosten für das Verfahren tragen, sondern auch seine Nachbarin entschädigen.

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