Die «Art Basel» lockt jährlich massenweise Touristen in die Stadt. Viele Einwohner nutzen die Gelegenheit und vermieten ihre Mietwohnung. Das ist lukrativ.
Art Basel
Während der «Art Basel» vermieten einige ihre Mietwohnung zu hohen Preisen weiter – dabei ist das eigentlich verboten. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hotelpreise während der «Art Basel» steigen teilweise bis aufs Fünffache.
  • Viele Mietende ziehen ihren Nutzen aus der grossen Nachfrage und vermieten ihre Wohnung.
  • Eine WG verlangte 500 Franken pro Nacht – bei einer eigenen Monatsmiete von 1600 Franken.
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Die Kunstmesse «Art Basel» wurde letzte Woche rege besucht: 91'000 Kunstinteressierte reisten in die Ausstellungshallen am Basler Messeplatz – und liessen die Hotelpreise in die Höhe schiessen.

Während der vier Tage der Art stiegen die Übernachtungskosten teilweise um das Fünffache, so eine Analyse der «Basler Zeitung». Selbst in 3-Sterne-Hotels wie dem «Holiday Inn Express & Suites» kostete ein Doppelzimmer plötzlich 418 Franken die Nacht. In edleren Hotels wie dem «Basler Marriott Hotel» waren es ganze 1084 Franken.

Für viele Kunstliebhaber, die aus aller Welt anreisen, kein Problem. Immerhin reisen auch Superstars wie Brad Pitt oder Leonardo DiCaprio extra an.

Personen vor Unlimited-Halle
Ausstellungen wie in der «Unlimited»-Halle zogen 91'000 Personen an die diesjährige «Art Basel».
Marriot Hotel Aussenansicht
Unlimitiert schienen auch die Hotelpreise: Ein Doppelzimmer im «Basel Marriott Hotel» kostete anstatt der üblichen 223 plötzlich 1084 Franken.
Art-Gäste in Installation Honouring
Verständlich, dass sich die internationalen «Art»-Gäste auch nach anderweitigen Schlafplätzen umschauen.
Airbnb Website
Auf der Plattform Airbnb zum Beispiel. Immobilieneigentümer vermieten hier ihr privates Zuhause für kürzere Zeitspannen – und sind meist günstiger als professionelle Anbieter.
Basel
Doch auch die Mieterinnen und Mieter mischen mit – obwohl das eigentlich so nicht erlaubt ist.

Bei so hohen Übernachtungspreisen sucht aber auch manch ein Tourist nach Alternativlösungen – und findet sie auf Plattformen wie Airbnb: Eine eigene Wohnung für 500 Franken die Nacht? Ein absolutes Schnäppchen zu «Art»-Zeiten!

«Im Vergleich sind wir recht günstig»

Da freut sich auch der Basler Student Linus Z.* 500 Franken für seine kleine Wohngemeinschaft – das ist der Deal des Jahres!

Denn die Wohnung kostet Linus und seine beiden Mitbewohner lediglich 1600 Franken im Monat. Schnell vier Tage bei Kollegen auf dem Sofa schlafen und die eigene Mietwohnung untervermieten: Das spart mehr als eine ganze Monatsmiete, erzählt er bei Nau.ch.

Solche Deals sind unter Baslerinnen und Baslern schon länger bekannt. Linus kennt einige Leute, die ihre Mietwohnungen während der «Art» an Dritte vermieten. «Im Vergleich zu den anderen waren wir recht günstig. Es gab ähnlich grosse Wohnungen, die ganze 1000 Franken pro Nacht verlangten – und die waren weniger zentral als wir.»

Teure Weitervermietung ist verboten

Klingt zu gut, um erlaubt zu sein. Ist es auch nicht, wie Linus weiss.

Das bestätigt auch Andreas Zappalà vom Hauseigentümerverband Basel-Stadt: Laut Obligationenrecht braucht es fürs Untervermieten die explizite Erlaubnis des Eigentümers.

Heimlich die eigene Mietwohnung vermieten, findest du das in Ordnung?

Stimmt dieser nicht zu, ist das Überlassen der Wohnung immer «illegal». Zwar brauche der Vermieter immer einen Grund, um eine Untervermietung zu verweigern – doch sei dieser hier gegeben.

Denn einer der zugelassenen Verweigerungsgründe lautet: «Untermietbedingungen, die im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind.» Wesentlich höhere Mietzinse – wie etwa Linus' 500 Franken pro Nacht – fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Eher ein «Dulden» als «Erlauben»

Zappalà habe noch keinen Vermieter kennengelernt, der seinen Mietenden einen solchen Deal erlaubt. Die meisten Fälle gingen wohl eher in Richtung «Dulden». In der effektiven Strafverfolgung sieht es für Vermietende nämlich schlecht aus.

Das Problem: Meist erfährt der Wohnungsbesitzer erst von der Untermiete, wenn sie bereits beendet ist. Dann ist es aber oft schon zu spät, um noch rechtlich dagegen vorgehen zu können.

Deshalb sei selbst eine Kündigung des Mietvertrags schwierig. Bei einer Anfechtung gewännen eher die Mietenden.

Bei Airbnb heisst es auf Anfrage, alle Nutzerinnen und Nutzer hätten sich an die lokal geltenden Regeln zu halten. Werden der Firma Streitigkeiten gemeldet, prüfe sie Massnahmen – im äussersten Fall wird das Inserat gelöscht.

* Name von der Redaktion geändert.

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