Zürich: Mann vermietet Wohnung an Touristen – Kündigung
Ein Mann bot seine Wohnungen auf den Plattformen Airbnb und Booking an – ohne die Zustimmung seines Vermieters. Dieser kündigte ihm daraufhin den Mietvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zürich hat ein Mann seine Wohnungen auf Airbnb und Booking vermietet.
- Dafür hatte er kein Einverständnis seines Vermieters, welcher ihm daher gekündigt hatte.
- Das Mietgericht entschied nun zugunsten des Vermieters.
In Zürich hat ein Mann zwei Wohnungen gemietet und diese ohne Zustimmung des Eigentümers auf den Online-Plattformen Airbnb und Booking.com weitervermietet.
Das führte dazu, dass er seine Mietverträge verlor. Das Zürcher Mietgericht hat nun entschieden, ob dies rechtlich korrekt war.
Der Mann mietete im März 2023 eine Einzimmerwohnung für 1585 Franken und kurz darauf ein Studio für 1635 Franken. Sein Plan war es, beide Wohnungen zusammen als «eine Art grosse Wohnung» zu nutzen, wie «20 Minuten» berichtet.
Eine Klausel im Vertrag besagte, dass nur eine Person in der Wohnung leben durfte. Dennoch bot der Mann die Apartments auf den genannten Plattformen für bis zu vier Personen an. Für einen Preis von rund 215 Franken pro Nacht.
Kündigung nach Beschwerden von Mitmietern
Mehrere Mieter hatten sich über ständig wechselnde und störende Untermieter beschwert. Trotz wiederholter Abmahnungen durch den Hauseigentümer setzte der Mann sein Geschäft fort. Nach etwa zwei Monaten kündigte der Vermieter dem Mieter zum 31. August 2023.
Dieser akzeptierte die Kündigung jedoch nicht kampflos und legte Rechtsmittel ein. Nun liegt das Urteil des Zürcher Mietgerichts vor.
Gerichtsurteil: Kündigung war rechtmässig
Das Gericht wies die Argumente des Mannes zurück. Er bringe seine Gäste günstiger als in einem Hotel unter und somit agiere als «positiver Botschafter für die Schweiz». Das Gericht stellte klar: Die Behauptungen des Mannes seien aufgrund von Widersprüchen «völlig unglaubhaft».
Das Gericht entschied daher zugunsten der Liegenschaftsverwaltung und bestätigte die ausserordentliche Kündigung als rechtmässig. Darüber hinaus wurde der Mann dazu verurteilt, eine «angemessene Parteienentschädigung» von 9350 Franken an die Verwaltung zu zahlen. Zudem muss er Gerichtskosten in Höhe von 6780 Franken übernehmen.