Auch Kanton Bern hebt 100-er Grenze bei Kundgebungen auf
Der Kanton Bern zieht bezüglich der erlaubten Anzahl Personen an Kundgebungen nach. Zudem gibt es weitere Änderungen bezüglich Corona-Massnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Juni sind an Kundgebungen auch im Kanton Bern wieder mehr als 100 Menschen erlaubt.
- Für Grossveranstaltungen wurde das Bewilligungsverfahren geregelt.
- In Volksschulen und auf der Sekundarstufe II gilt bis zum Sommer weiterhin Maskenpflicht.
Wie im Kanton Zürich dürfen auch im Kanton Bern ab Juni wieder mehr als hundert Personen an einer Kundgebung teilnehmen. Die Berner Regierung hat beschlossen, die Teilnehmerbeschränkung aufzuheben, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die kantonale Covid-19-Verordnung wird auf die am Mittwoch vom Bundesrat beschlossenen Corona-Lockerungsschritten angepasst.
Die Berner Regierung hat auch das Bewilligungsverfahren für in nächster Zeit geplante Grossveranstaltungen geregelt. Gesuche müssen die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter beurteilen. Grossveranstaltungen werden nur erlaubt, wenn es die epidemiologische Lage im Kanton oder der betroffenen Region erlaubt. Auch muss der Kanton über die notwendigen Kapazitäten beim Contact Tracing verfügen.
Wenn die geplante Grossveranstaltung internationalen Charakter hat, muss der Regierungsrat zustimmen. Unter den Begriff «Grossveranstaltung mit internationalem Charakter» fallen insbesondere Länderspiele der Fussball- und Eishockey-Nationalmannschaften. Auch das Tennisturnier Swiss Open in Gstaad und die Tour de Suisse gehören dazu.
Maskenpflicht in Schulen bis zu den Sommerferien
In den bernischen Volksschulen und auf der Sekundarstufe II gilt bis zu den Sommerferien zudem weiterhin eine Maskentragpflicht in Innenräumen.
In seiner Konsultationsantwort an den Bund zu Covid-19-Zertifikaten spricht sich der Berner Regierungsrat für eine zentrale Ausgabestelle beim Bund aus. Es sei nicht sinnvoll, alle Labors, Praxen, Apotheken und weitere testenden Stellen als Aussteller zu berechtigen. Der Kanton Bern werde die benötigten Angaben zur Ausstellung eines Covid-19-Zertifikats für Geimpfte liefern können.