Auch Kantone ohne Frauenhäuser sollen sich an Angeboten beteiligen
Die Sozialdirektoren der Kantone wollen eine bessere finanzielle Absicherung von Frauenhäusern. Dafür sollen sich alle Kantone beteiligen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Frauenhäuser nehmen eine «eminent wichtige Rolle» im Kampf gegen häusliche Gewalt ein.
- Deshalb sollen sie finanziell besser abgesichert sein.
- Dafür sollen sich auch Kantone ohne Frauenhäuser beteiligen müssen.
Frauenhäuser in der Schweiz sollen künftig finanziell besser abgesichert sein. Die Sozialdirektorenkonferenz empfiehlt deshalb unter anderem, dass sich auch Kantone ohne eigene Schutzeinrichtung beteiligen.
Frauenhäuser nähmen eine «eminent wichtige Rolle» im Kampf gegen häusliche Gewalt ein. So die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in einer Mitteilung vom Freitag. Sie seien jedoch wie andere Angebote in der Krisenintervention Schwankungen in der Belegung ausgesetzt, was das Planen schwer mache.
Kantone sollen angemessenen Beitrag abgelten
Um die Schutzeinrichtungen auf eine solidere Basis zu stellen und effizient betreiben zu können, hat die SODK eine Empfehlungen verabschiedet. Zum einen sollen die Kantone über einen Sockelbeitrag die Bereitstellungskosten abgelten. Und zwar «angemessen», wie die Konferenz schreibt.
Und zum andern sollen sich auch Kantone ohne eigenes Angebot an dieser Sockelfinanzierung beteiligen. Die SODK begründet dies mit der zentralen Bedeutung der Frauenhäuser in Bezug auf häusliche Gewalt.