Der 31. Oktober ist nicht nur für die Kleinen aufregend, sondern bietet auch Erwachsenen echten Gruselspass. Doch auch an Halloween gibt es Grenzen.
Halloween
Auch an Halloween gibt es Regeln. - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Halloween lässt das Herz der meisten Grusel-Fans höher schlagen.
  • Doch viele "gruselige" Aktivitäten sind eigentlich illegal.
  • Wer nicht Bescheid weiss, macht sich im schlimmsten Fall strafbar.
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Für Grusel-Fans ist Halloween das Highlight des Jahres – schliesslich kann sich hier in Schale geworfen und sich gegenseitig ordentlich erschreckt werden. Doch bei all der Freude vergessen viele, dass einige harmlos gemeinte Streiche bereits die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten, berichtet unter anderem der «Beobachter».

Um Halloween nicht mit einer Anzeige zu beenden, ist es darum wichtig, einen Blick auf die Regeln zu werfen – denn davon gibt es einige.

Süsses: Die Kinder bitte nicht vergiften

Bei den wenigsten steht an Halloween die Klingel still – ausser natürlich, man hat sie absichtlich ausgestellt. Wie es der Brauch ist, klingeln zahlreiche Kinder verkleidet an der Türe und fordern Süssigkeiten – meist begleitet von einem gruseligen Spruch.

Wer hier absichtlich verdorbene Süssigkeiten verteilt, bekommt es schnell mit der Polizei zu tun – und macht sich gegebenenfalls wegen Körperverletzung strafbar.

Saures: Welche Streiche verboten sind

Gibt ein Haus einmal keine Süssigkeiten raus, gibt es traditionsgemäss «Saures» – zumindest in den seltenen Fällen, in denen der bekannte Spruch auch tatsächlich umgesetzt wird.

Feierst du Halloween?

Sollte die Kinder die Lust packen, auf eine verweigerte Süssigkeitenspende mit wilden Streichen zu reagieren, kann das schnell böse enden. Sachbeschädigung und Brandstiftung sind schliesslich kein Kavaliersdelikt – und dazu gehören auch das Eier-Werfen, das Autotüren-Zukleben und das Werfen mit Böllern.

Als Geist Auto fahren – Ja oder Nein?

Das traditionellste Halloween-Kostüm ist wohl der Geist: Einfach zwei Löcher in ein Bettlaken schneiden, und schon ist man bereit zum Feiern. In diesem Kostüm Auto fahren oder gar aufs Velo steigen ist jedoch eine dumme Idee. Die Augen-Löcher bieten nämlich ein viel zu eingeschränktes Sichtfeld, während sich das Laken in den Felgen verheddern kann.

Warum der Horror-Clown-Trend eine dumme Idee ist

Wer kennt die Videos nicht: Ein Horror-Clown springt aus dem Gebüsch und macht den vorbeigehenden Leuten schreckliche Angst. Das hier jedoch schnell die Grenze zur Drohung oder Nötigung überschritten wird, wissen nur die wenigsten.

Halloween Google Doodle
Halloween ist besonders bei Kindern sehr beliebt. (Symbolbild)
Season Of The Witch
Halloween bietet für jeden etwas – auch in der Schweiz. (In diesem Foto: Season Of The Witch 2023)
Halloween
Halloween ist für viele Schweizer bereits ein fester Bestandteil des Herbstes.

Wichtig ist also: Jeder sollte an Halloween Spass haben – nicht nur die Horror-Clowns, sondern auch alle anwesenden Passanten.

Mit Spielzeugwaffen zum Polizei-Grosseinsatz

Zu manchen Kostümen gehören Waffen – doch die sollten keinesfalls täuschend echt aussehen. Der Grund: Realistische Spielzeugpistolen fallen unter das Waffengesetz.

So hat die ein oder andere Neunmilimeter aus Plastik schon echte Grosseinsätze der Polizei ausgelöst, wenn damit auch noch Leute erschreckt wurden. Wer auf diese Weise für Angst und Schrecken sorgen will, macht sich strafbar.

Warum man sich an Halloween tatsächlich vermummen darf

Vermummt ist man gleich viel gruseliger – doch darf man das überhaupt noch? Seit 2021 gilt schliesslich das offizielle Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit.

Für alle Gespenster, Batmans und Catwomen gibt es hier Entwarnung: Da Halloween als einheimischer Brauch gilt, findet das Vermummungsgebot zu dieser Festlichkeit keine Anwendung.

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