Ausgeraubt in Männedorf: Jugendlicher muss per Twint Geld überweisen

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Stäfa,

Fünf Männer bedrohen eine Gruppe Jugendlicher am Zürichsee in Männedorf und fordern Geld von ihnen. Nun wurde einer von ihnen vom Gericht verurteilt.

Der Schiffsteg Männedorf am Zürichsee.
Über einen Raubüberfall am Seeufer in Männedorf wurde nun vor Gericht verhandelt. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Männer haben Jugendliche bei einem Überfall in Männedorf bedroht und Geld gefordert.
  • Einer der Männer stand wegen der Tat vor drei Jahren nun vor Gericht.
  • Die Täter sollen die Opfer gezwungen haben, Geld über eine Bezahl-App zu überweisen.

Mit dem klaren Vorsatz, jemanden auszurauben, sollen fünf junge Männer in einer Nacht vor drei Jahren in Männedorf losgezogen sein.

Ihre Opfer fanden sie an einer Seeanlage zwischen dem Segelclub Männedorf und dem Jugendhaus bei der Pfruenderhaab. Darüber berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Sie sollen dort fünf Jugendliche bedroht und von ihnen Geld gefordert haben. Unter anderem verlangten sie eine Geldüberweisung per Twint-App über das Handy eines der Opfer.

Der einzige seinerzeit volljährige Täter stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Meilen. Der Mann war damals 20 Jahre alt. Gegen seine vier Komplizen laufen laut «Zürichsee-Zeitung» separate Jugendstraf-Verfahren.

Täter schlagen Opfer ins Gesicht und drohen mit Messer

Passiert sein soll in jener Nacht laut Anklage folgendes: Die fünf jungen Männer trafen auf die fünf Jugendlichen und zwischen beiden Gruppen kommt es zum Streit. Einer der beschuldigten Täter soll einen der Jugendlichen ins Gesicht geschlagen haben. Ein anderer zückte ein Messer und forderte von den Jugendlichen Geld.

twint kundenkarten
Die Täter forderten von den Jugendlichen, Geld über die Bezahl-App Twint zu überweisen. - Keystone

40 Franken erbeuten sie schliesslich. Doch das genügt ihnen nicht. Über die Bezahlapp Twint sollen die Opfer weiteres Geld überweisen.

Gericht verurteilt Beschuldigten

Für das Gericht reichte dies nicht, um den Beschuldigten zu verurteilen. Ganz im Gegensatz zu zwei anderen Taten, die ihm ebenfalls zur Last gelegt wurden.

Zum einen soll er gemeinsam mit einem der Tatbeteiligten einen anderen der mutmasslichen Täter später zusammengeschlagen haben. So sollte dieser daran gehindert werden, die beiden zu belasten.

Ausserdem zertrümmerte das Quintett kurz nach dem Überfall noch einen Getränkeautomaten. Dies gab der Beschuldigte vor Gericht auch zu.

Wegen Körperverletzung und Drohung, Sachbeschädigung und geringfügigen Diebstahls wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 500 Franken zahlen. Dem zusammengeschlagenen Mittäter wurden 3000 Franken Genugtuung zugesprochen.

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Kommentare

User #2475 (nicht angemeldet)

Mir ist das noch nie passiert aber die würden sich wundern, wenn sie es probieren würden.

User #2475 (nicht angemeldet)

Wenn das Gericht nichts gegen solche Zwangsüberweisungen hat, dann sollten wir das alle tun. Bis heute wusste ich nicht, dass sowas nicht bestraft wird.

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