Austrian Airlines

Austrian Airlines weigert sich, Schweizer Passagiere zu entschädigen

Redaktion
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Bern,

Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines verweigert Schweizern elementare Fluggastrechte. Die Begründung dafür ist jedoch rechtlich nicht haltbar.

Austrian Airlines Entschädigungen Hainan Kabine
Flugzeuge der Austrian Airlines. (Themenbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Austrian Airlines verweigert Schweizern grundlegend Ansprüche auf Ausgleichszahlungen.
  • Die Fluglinie begründet dies damit, dass die Schweiz nicht zur EU gehöre.
  • Experten und die EU-Kommission bestätigen jedoch kurioserweise das Gegenteil.

Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines steht unter Beschuss. Sie soll systematisch Ausgleichszahlungen an Passagiere aus der Schweiz verweigert haben. Laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» sind die Gründe für die Ablehnung rechtlich jedoch gar nicht haltbar.

Unhaltbare Begründungen

Ein Jurist von «Cancelled.ch», einer Plattform für Fluggastrechte, äusserte sich gegenüber der Zeitung. Er berichtet von zahlreichen Anfragen pro Woche von Passagieren, die ihre Entschädigung einfordern wollen.

Besonders auffällig: Nur Austrian Airlines lehnt konsequent Ansprüche aus der Schweiz ab. Eine redaktionelle Anfrage der News-Plattform «Bluewin» liess das Unternehmen unbeantwortet.

Airline scheint EU-Gesetz missverstanden zu haben

Die Begründung der Austrian Airlines klingt für Aussenstehende einleuchtend. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und daher würden EU-Fluggastrechte bei Umsteigeflügen ohne Start- oder Zielort in der EU nicht gelten. Doch diese Argumentation ist laut Experten falsch.

Auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt wird klargestellt: Europäische Fluggastrechte gelten aufgrund bilateraler Luftverkehrsabkommen auch für Reisen in und aus der Schweiz. Eine Tatsache, die auch von der EU-Kommission bestätigt wird.

Noch ist unklar, ob es zu Klagen oder Veränderungen der Richtlinien der Fluggesellschaft kommen wird.

Kommentare

User #5371 (nicht angemeldet)

#3362 und bei welchem Gericht soll CH klagen wenns nicht eingehalten wird? Bei der FIFA!

User #3362 (nicht angemeldet)

hat nichts, aber auch gar nichts mit einer EU-Mitgliedschaft zu tun, denn ein europäisches Luftfahrtabkommen, welches notabene auch von der AUA unterzeichnet wurde. ist eine sog. techn. Abkommen und muss zwingend von den Unterzeichnenen auch eingehalten werden

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