Autolenker muss nach tödlichem Verkehrsunfall sechs Jahre ins Gefängnis

Keystone-SDA
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Thusis,

Vor zwei Jahren verursachte ein 41-Jähriger bekifft einen Unfall, bei dem eine junge Frau starb. Nun wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Die Unfallstelle
Der tödliche Unfall ereignete sich auf diesem geraden Strassenstück bei Domat/Ems. - Kapo Gr

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 41-Jähriger wurde am Mittwoch zu sechs Jahren Haft verurteilt.
  • Vor gut zwei Jahren verursachte er bekifft einen Unfall, bei dem eine 26-Jährige starb.

Ein 41-jähriger Autolenker muss nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Domat/Ems für sechs Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte vor gut zwei Jahren bekifft eine Rollerfahrerin erfasst und 43 Meter weit geschleudert. Die 26-jährige Frau starb noch auf der Unfallstelle.

Das Regionalgericht Imboden in Domat/Ems sprach den in der Schweiz aufgewachsenen Italiener heute Mittwoch im Wesentlichen der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig.

Beim Überholen frontal erfasst

Der Lenker hatte an jenem bitterkalten Wintertag im Januar 2017 noch in der Dunkelheit eine Aufwärmrunde mit seinem Personenwagen gedreht. Auf dem Rückweg nach Domat/Ems erfasste er auf der Hauptstrasse die 26-jährige Rollerfahrerin während eines Überholmanövers frontal.

Die junge Frau war in der Mitte ihrer Fahrspur unterwegs. Sie wurde gemäss der Anklage nach dem Zusammenprall 43 Meter weit geschleudert. Der angeklagte Lenker wollte zwei Autos überholen und hatte eigenen Angaben zufolge die Rollerfahrerin zu spät bemerkt.

4,5 Milligramm THC im Blut

Der Angeklagte, ein gewohnheitsmässiger Cannabis-Konsument, wies während der Unfallzeit einen THC-Gehalt von 4,5 Milligramm pro Liter Blut auf. Der Toleranzwert im Verkehr liegt bei 1,5 Milligramm.

Der Gerichtsvorsitzende sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, der 41-Jährige sei als «Gewohnheitskiffer» zu betrachten. An jenem Tag sei er «schlicht fahrunfähig» gewesen. Er habe mit seinem Auto zu einem «Blindflug angesetzt».

Und der Angeklagte war deutlich zu schnell unterwegs. Mit bis zu 115 Kilometern pro Stunde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Von einem Landesverweis sah das Gericht ab. Der Mann sei in der Schweiz aufgewachsen, verheiratet und Vater von zwei Kindern, sagte der Vorsitzende zur Begründung.

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