In Baden wurde ein lesbisches Paar aus einer Bar geworfen. Gegen die Service-Angestellte wurde nun ein Urteil gesprochen.
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Das Bezirksgericht in Baden AG. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Bar in Baden hat ein lesbisches Paar Küsse getauscht und Händchen gehalten.
  • Eine Service-Mitarbeiterin hat die beiden daraufhin rausgeworfen.
  • Gegen die vermeintliche Diskriminierung ist das Paar gerichtlich vorgegangen.
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In der Badener Bar «Rail One» fand vor etwa eineinhalb Jahren ein Vorfall statt, der weit über die Stadtgrenzen hinaus Aufsehen erregte.

Ein lesbisches Paar, Teja Mucnjak und ihre Freundin, wurde aus der Bar verwiesen. Dies, nachdem die beiden ihre Liebe zueinander mit Küssen und Händchenhalten zur Schau stellten.

Die beiden Frauen berichteten, dass eine Service-Angestellte ihnen das Geld für ihre bestellten Biere zurückerstattet und sie dann aufgefordert hatte, das Lokal zu verlassen. Mucnjak ist der festen Überzeugung, dass dies nur aufgrund ihrer lesbischen Beziehung geschehen ist.

Standest du schon mal vor Gericht?

Das Paar machte den Fall über Instagram öffentlich und stellte Strafanzeige gegen die Angestellte. «Ich bin gespannt, wie es ausgeht. Ich hoffe, dass es zu einer Verurteilung kommt. Das ganze Thema war damals ziemlich belastend», sagt Mucnjak vor dem Prozess gegenüber Tele M1.

Urteil gegen Diskriminierung

Die vorgeladene Service-Angestellte musste sich vor dem Bezirksgericht Baden wegen des Vorwurfs der Diskriminierung verantworten. Sie verteidigte sich vor Gericht damit, dass sie die Frauen nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung, sondern wegen ihres betrunkenen und lauten Verhaltens aus der Bar hinausgeworfen hätte.

Urteil
Vor Gericht musste sich die Service-Angestellte verantworten. (Symbolbild) - Pexels

Die Aussagen der Beschuldigten im Prozess waren jedoch widersprüchlich. Nach der Anhörung beider Seiten entschied der Richter zugunsten des lesbischen Paares. Er verurteilte die Service-Angestellte laut mehreren Medien zu einer Geldstrafe von 540 Franken sowie einer bedingten Strafe von über 2000 Franken.

Teja Mucnjak zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden und äusserte bei Tele M1 die Hoffnung nach einer klaren Botschaft: «Ich hoffe, dass die Schweiz sieht, dass solches Verhalten nicht in Ordnung ist.»

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