Bankomat-Sprenger zu Freiheitsstrafe von 66 Monaten verurteilt
Das Bundesstrafgericht hat einen Rumänen wegen der Sprengung eines Bankomaten in Sevelen SG zu einer Freiheitsstrafe von 66 Monaten verurteilt. Im ersten Anlauf wurde er freigesprochen. Weil sein Kumpane doch noch geständig war, konnte ihm die Tat nachgewiesen werden.
Deshalb wurde der Prozess gegen den 34-Jährigen noch einmal aufgerollt. Die beiden Rumänen setzten zum Knacken des Bankomaten Sprengstoff ein. Es entstand ein Sachschaden von rund 100'000 Franken am Wohn- und Geschäftsgebäude.
Schlafende Bewohner hatten Glück
Während der Tat im Dezember 2019 befanden sich zahlreiche schlafende Personen in den Wohnungen über dem Bankomaten. Es wurde niemand verletzt. Die beiden Männer entwendeten 126'000 Franken.
Wie aus dem am Montag publizierten Dispositivs der Berufungskammer hervorgeht, wird die bereits erstandene Haft von rund drei Jahren angerechnet. Nach Verbüssung der Strafe darf der Verurteilte die Schweiz zehn Jahre nicht betreten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil CA.2024.19 vom 31.10.2024)