Basel: Bauarbeiter stirbt nach Sturz – wer ist schuld?
Drei Personen müssen sich wegen eines tragischen Unfalls in Basel vor Gericht verantworten. Wer ist schuld?
Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni 2020 stürzte ein Bauarbeiter in einem Lüftungsschacht in den Tod.
- Der Bauleiter und zwei weitere Vorgesetzte wurden nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
- Das Gerichtsurteil wird am 22. Januar 2025 erwartet.
Ein 47-jähriger Temporär-Angestellter stürzt durch einen Lüftungsschacht 48 Meter in die Tiefe und verstirbt sofort. Der Verunfallte fällt vom siebten bis ins dritte Stockwerk eines Neubaus.
Passiert ist dieser tragische Unfall im Juli 2020 in einem Gebäude der Firma Hoffmann-La Roche.
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Basler Staatsanwaltschaft klagt nun den Bauleiter, den Bauführer als auch den Vorarbeiter wegen fahrlässiger Tötung an.
Der Unfall geschah, nachdem der Bauleiter einen Auftrag zur Schliessung eines Lochs im Lüftungsschacht erteilte.
Die Staatsanwaltschaft wirft laut der «bz Basel» den Beschuldigten grob pflichtwidriges Verhalten vor. Insbesondere hätten sie die Sicherheitsvorschriften der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) missachtet.
Sicherheit vernachlässigt?
Es gilt die Unschuldsvermutung, jedoch hätten der Bauleiter und seine Kollegen die ausreichende Sicherung des Arbeitsplatzes nicht überprüft.
Die Staatsanwaltschaft beantragt laut der «bz Basel» bedingte Geldstrafen zwischen 120 und 150 Tagessätzen. Die Angeklagten weisen ein Fehlverhalten zurück.
Die öffentliche Hauptverhandlung am Basler Strafgericht findet am 21. Januar statt. Ein Urteil soll am folgenden Tag gefällt werden.