Basel: Besetzte Häuser im St. Johann-Quartier von Polizei geräumt
Eine besetzte Liegenschaft an der Basler Elsässerstrasse wurde am Montagnachmittag geräumt. Die Strasse war für rund zwei Stunden für den Verkehr gesperrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Basler Polizei räumte eine besetzte Liegenschaft an der Elsässerstrasse.
- Zu diesem Zeitpunkt hielten sich keine Besetzerinnen oder Besetzer mehr im Gebäude auf.
- Zät Bap besetzte dieselbe Liegenschaft bereits zum zweiten Mal in diesem Monat.
Der Besitzer einer Liegenschaft in der Basler Elsässerstrasse hatte die Besetzerinnen und Besetzer aufgefordert, die besetzen Räumlichkeiten zu verlassen, und ihnen dazu eine Frist gesetzt. Diese verstrich ungenutzt, woraufhin er bei der Kantonspolizei einen Strafantrag stellte.
Der verbarrikadierte Gebäudekomplex wurde am Montagnachmittag geräumt, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt mitteilte. Die Hausbesetzer seien beim Auftauchen der Polizei verschwunden, niemand habe sich mehr im Inneren aufgehalten, bestätigte Martin Schütz, Mediensprecher der Polizei Basel-Stadt, laut «Telebasel».
Die Polizei räumt die leerstehenden Häuser an der #Elsässerstrasse in #Basel, welche vergangenen Samstag besetzt wurden: #TBNews https://t.co/ZXy5iOVv0q pic.twitter.com/8ksnkFV8xi
— Telebasel (@Telebasel) June 25, 2018
Strasse gesperrt
Während des Polizeieinsatzes musste die Elsässerstrasse gegen 15.15 Uhr für rund zwei Stunden für den Verkehr gesperrt werden. Die Basler Verkehrs-Betriebe setzten Ersatzbusse ein.
Einsatz der #Kantonspolizei_BaselStadt an der Elsässerstrasse beendet. Die Strasse ist für den Verkehr wieder freigegeben. Die drei besetzten Liegenschaften sind leer; keine Personen im betroffenen Gebäudekomplex angetroffen. #Hausbesetzung ^mrs
— Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (@jsdBS) June 25, 2018
Die Besetzergruppe, Zät Bap, nahm dieselbe Liegenschaft bereits Anfang Monat schon mal in Beschlag. Und wie bei der ersten Besetzung forderten sie auch dieses Mal transparente Information über die Zukunftspläne der Liegenschaft sowie ein Bleiberecht gegen Bezahlung von Strom und Wasser- Die Jahrhundertwende-Altbauten sollen einem Neubau weichen.