Basel: Drei Polizisten nach «Körperdurchsuchung» freigesprochen
2017 wurde eine Frau von der Basler Polizei in Gewahrsam genommen. Dabei soll es zu unverhältnismässigen Handlungen seitens der Polizei gekommen sein.
Das Wichtigste in Kürze
- 2017 soll die Basler Polizei ihre Befugnisse überschritten haben.
- Denn sie nahmen eine Frau in Gewahrsam und nahmen ohne Grund eine Leibesvisitation vor.
- Danach wurde sie nackt in eine Zelle gesteckt.
In Basel wurden drei Polizeibeamte, die wegen eines Vorfalls im Jahr 2017 angeklagt waren, vom Appellationsgericht freigesprochen. Trotz des Freispruchs äusserte das Gericht Bedenken über die Praktiken der Behörde. Darüber berichtet die «Basler Zeitung».
Was ist passiert? Im Frühjahr 2017 wurde eine Basler Polizeipatrouille zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen. Ungewöhnlich war, dass nicht ein Mann, sondern eine Frau in den Sechzigern involviert war.
Die Beamten fanden die Frau im Schlafzimmer mit einem Glas Rotwein neben sich. Sie weigerte sich, ihr Bett zu verlassen und wurde von der Polizei zum Revier gebracht.
Anschliessend wurde sie beschuldigt, Lärm verursacht zu haben und erhielt eine Busse wegen Nachtruhestörung. Ihr Anwalt behauptet jedoch, dass es unterschiedliche Angaben in den polizeilichen Unterlagen gibt.
Frau musste sich nackt ausziehen
Auf dem Revier musste sich die Frau vollständig entkleiden und einer Leibesvisitation unterziehen. Sie behauptet weiterhin, dass sie einen Stoss in die Kniekehle erhalten habe. Danach soll sie nackt zur Ausnüchterung in eine Zelle gebracht worden sein.
Nach diesem Vorfall erstattete sie Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung gegen die beteiligten Beamten – zwei Frauen und einen Mann. Sie behauptet, sie sei gedemütigt und schikaniert worden.
Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Beamten zweimal ein, doch das Appellationsgericht bestand auf weitere Ermittlungen. Schliesslich wurden die Beamten vom Strafgericht freigesprochen.
Das Appellationsgericht bestätigte diesen Freispruch mit der Begründung, dass es grundlegende Zweifel gebe. Es gab zwar Hinweise auf Urkundenfälschung, aber diese reichten nicht aus für eine Verurteilung.
Trotz des Freispruchs äusserte das Gericht Bedenken über die Praktiken der Polizei. Es wurde deutlich gemacht, dass Leibesvisitationen auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft werden müssen.