Basel-Stadt führt Mietzinsbeiträge für kinderlose Haushalte ein
In Basel-Stadt können bald auch kinderlose Haushalte von Mietzinsbeiträgen profitieren.
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In Basel-Stadt werden künftig auch kinderlose Haushalte Mietzinsbeiträge erhalten können. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einer entsprechenden Totalrevision der Mietbeitragsgesetzes zugestimmt und ist dabei der weitergehenden Variante seiner vorberatenden Kommission gefolgt.
Der Sprecher und ehemalige Präsident der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK), Oliver Bolliger (Basta), bezeichnete die Gesetzesrevision als bedeutender Schritt für das soziale Basel. Und der Wirtschafts- und Sozialdirektor Kaspar Sutter (SP) sagte, dass hier eine Lücke im Sozialsystem geschlossen werde.
![Kaspar Sutter](https://c.nau.ch/i/KWWgmO/900/kaspar-sutter.jpg)
Nicht mehr zur Behandlung kamen die bereits in der ersten Lesung behandelten Punkte, etwa die von der GSK beantragte Senkung der Karenz- beziehungsweise Wohnsitzpflicht auf 2 statt 5 Jahre. Im Detail gab es aber zwischen Kommission und Regierung noch Differenzen, die nach der ersten Lesung in alter Zusammensetzung des Parlaments unbehandelt geblieben sind.
Umstritten geblieben ist zum einen die Bestimmung, ob eine volle (das heisst konkret 80-prozentige) Erwerbstätigkeit der Antragsstellenden Bedingung sein sollte. Diese wollte die Kommission entgegen der Regierungsratsvorlage durch ein hypothetisches Einkommen ersetzen. Zweitens wollte die Kommission die Altersschwelle für die Bezugsberechtigung von 25 auf 18 Jahre senken.
Entscheidungen und Konsequenzen
Der Grosse Rat folgte in beiden Fälle seiner Kommission: bei der Erwerbstätigkeit mit einem knappen Mehr von 49 zu 48 Stimmen bei einer Enthaltung, bei der Altersschwelle mit einem deutlicheren Mehr von 55 zu 43 Stimmen.
Mit der Revision des Mietzinsbeitragsgesetzes nach GSK können nun voraussichtlich 3250 statt wie bei der regierungsrätlichen Variante 1700 zusätzliche Haushalte unterstützt werden. Das hat geschätzte Mehrkosten von knapp 8,1 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.
In der Schlussabstimmung segnete der Rat die Totalrevision schliesslich mit 62 zu 6 Stimmen ab, wobei sich 30 Ratsmitglieder aus den bürgerlichen Fraktionen demonstrativ der Stimme enthielten.