Basel: Täter bei Tötung eines Obdachlosen nicht schuldfähig

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Basel,

Der Mann, der im Dezember 2017 einen Obdachlosen in Basel erstochen hat, soll wegen religiösen Wahnvorstellungen schuldunfähig sein.

Der Täter muss sich im November vor dem Gericht verantworten.
Der Täter muss sich im November vor dem Gericht verantworten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Dezember 2017 hat ein 22-Jähriger einen Obdachlosen in Basel erstochen.
  • Er muss sich nun im November vor Gericht verantworten.
  • Laut Staatsanwaltschaft soll er wegen religiösen Wahnvorstellungen schuldunfähig sein.

Der 22-jährige Mann, der im Dezember 2017 in Basel einen 60-jährigen Obdachlosen offenbar in religiösem Wahn erstochen haben soll, muss sich am 13. November vor Gericht verantworten. In den Augen der Staatsanwaltschaft ist er schuldunfähig.

Gemäss der am Freitag von der «bz Basel» publik gemachten Anklageschrift erachtet die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand des Mordes als erfüllt. Weil aber der Brasilianer an einer schweren psychischen Störung leidet, soll für ihn eine Massnahme angeordnet werden. Statt ins Gefängnis soll sich der junge Mann einer stationären psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Zugetragen hat sich das Tötungsdelikt in der Nacht auf den 21. Dezember 2017 in der Dreirosenanlage, wo der getötete Schweizer rund 15 Jahren gelebt hatte. Am frühen Morgen wurde der Obdachlose regungslos auf einer Sitzbank aufgefunden. Der mutmassliche Täter konnte am späten Abend festgenommen werden.

Die Polizei hat im Dezember 2017 den Obdachlosen regungslos auf einer Sitzbank entdeckt.
Die Polizei hat im Dezember 2017 den Obdachlosen regungslos auf einer Sitzbank entdeckt. - Keystone

Erfolglose Behandlung einer Psychose

Gemäss Anklageschrift leidet der Beschuldigte seit Jahren an einer Psychose. Er sei deswegen sowohl in Brasilien wie auch in der Schweiz behandelt worden - dies allerdings nicht konsequent und nicht ausdauernd, wie es heisst. In den letzten Monaten vor der Tat bildete sich der bei seinen Grosseltern in Brasilien aufgewachsene Mann laut Staatsanwaltschaft religiös motivierte Aufträge Gottes ein.

Er sei überzeugt gewesen, selbst Gott zu sein oder in dessen direktem Auftrag zu handeln. Aufgrund eines Kapitels im Alten Testament fühlte sich der Beschuldigte verpflichtet, zumindest einen Ungläubigen zu bekehren. Dafür suchte er sich den Obdachlosen aus, den er schon länger kannte.

Opfer wollte sich nicht bekehren lassen

Der Obdachlose wollte sich jedoch nicht bekehren lassen und beschimpfte den Beschuldigten. Dieser geriet darüber dermassen in Wut, dass er beschloss, den 60-Jährigen zu töten. Auch dazu fühlte er sich von Stellen im Alten Testament angetrieben. Er glaubte zudem, mit der Tötung des Ungläubigen Gottes Wille zu erfüllen.

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