Stadt Basel

Experte zu Tötungsdelikt in Basel: Freigänge nicht in Frage stellen

Keystone-SDA
Keystone-SDA, Redaktion

Basel,

Das Opfer des Tötungsdelikts in Basel ist eine 75-jährige Anwohnerin. Die Behörden suchten den 32-jährigen Tatverdächtigen – und fanden ihn am Freitag.

UPK
Die UPK in Basel - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Tötungsdelikt in Basel wurde eine 75-jährige Anwohnerin getötet.
  • Sie hatte zuvor einen sich verdächtig verhaltenden Mann der Polizei gemeldet.
  • Der Täter war offenbar auf einem Psychiatrie-Freigang und wurde am Freitag gefasst.
  • Experte Baier verteidigt die Massnahme und betont die Wichtigkeit von Freigängen.

Bei einem Tötungsdelikt in Basel wurde am Donnerstag laut der Staatsanwaltschaft eine 75-jährige Anwohnerin getötet. Sie war am Nachmittag im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses im Breite-Quartier tot aufgefunden worden. Am Freitag konnte der Täter, der auf einem Psychiatrie-Freigang war, dann gefasst werden.

Der Mann hatte bereits 2014 zwei Menschen getötet, eine stationäre psychische Behandlung war angeordnet worden. Da er nun auf einem unbegleiteten Freigang erneut eine Frau ermordete, führt zu Kritik an der Psychiatrie in den Universitären Psychiatrischen Diensten Basel-Stadt.

Dirk Baier, Kriminologe der Universität Zürich, verteidigt die Klinik aber: Bei der Gewährung von Freigängen werde sehr sorgfältig vorgegangen, die Praxis sei sehr restriktiv. Die Arbeit mit Gefangenen sei sehr komplex, sagt er gegenüber Nau.ch, die Resozialisierung bleibe das oberste Ziel. Und Freigänge seien ein wichtiger Schritt dafür.

Experte Baier: Dürfen Freigänge nicht pauschal in Frage stellen

Die meisten Freigänge verliefen unauffällig. «Man sollte sie deshalb nun nicht pauschal in Frage stellen.»

Baier geht auch auf den Widerspruch der Ziele im Straf- und Massnahmenvollzug ein: die Gewährleistung der Sicherheit und die Ermöglichung der Resozialisierung. Das Resozialisierungsziel sei in einer freiheitlichen, modernen Gesellschaft von grosser Bedeutung. Dafür müsse man Tätern früher oder später die Gelegenheit geben, sich in Freiheit zu bewähren. «Deshalb sollten eigentlich alle Täter die Möglichkeit von Freigängen erhalten.»

Vor der Tat war der Polizei von einer Anwohnerin ein Mann gemeldet worden, der sich in der Liegenschaft verdächtig verhalten habe. Die Polizei sperrte daraufhin am Nachmittag das Gebiet um den Tatort grossräumig ab. Um den genauen Tathergang und die Identität der Täterschaft zu ermitteln, setzte die Polizei eine Sonderkommission ein. Sie suchte Zeugen.

Basel
Im blauen Haus hat sich das Tötungsdelikt ereignet. - Screenshot Google Street View

Der mutmassliche Täter war nach dem Vorfall zunächst flüchtig, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt in der Nacht auf Freitag mitteilte. Am Freitagmittag schrieb sie den ihn dann zur Fahndung aus.

Er sei gefährlich, warnten die Behörden. Es wurde dringend geraten, ihn nicht anzusprechen.

Am Freitagnachmittag war die Fahndung dann erfolgreich. Der gesuchte Schweizer Staatsbürger wurde dank eines Hinweises einer aufmerksamen Drittperson gefasst. Dies teilte die Basler Staatsanwaltschaft mit. Die Festnahme sei im Unteren Rheinweg erfolgt.

Täter war offenbar auf Psychiatrie-Freigang

Wie die «Basler Zeitung» zuvor berichtete, soll es sich beim mutmasslichen Täter um einen Mann aus der Psychiatrie in den Universitären Psychiatrischen Diensten Basel-Stadt (UPK) handeln.

Am Tag des Tötungsdelikts war der Mann nachmittags auf unbegleitetem Freigang, wie die Zeitung weiter berichtet. Der Mann muss sich «rasch und zielgerichtet» von den UPK zum Tatort begeben haben.

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Der mutmassliche Täter von Basel. - Staatsanwaltschaft Basel

Der Tatverdächtige im Tötungsdelikt vom Donnerstag in Basel hat im Jahr 2014 bereits in derselben Nachbarschaft zwei Frauen umgebracht. Dies bestätigte die Basler Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Er verletzte zudem einen weiteren Mann schwer. Dies bestätigte Martin Schütz, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Täter war schuldunfähig

Das Basler Strafgericht hatte im September 2015 für den psychisch schwer kranken Mann eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hat.

Nach dem aktuellen Tötungsdelikt herrschte im Basler Quartier Anspannung und Angst, berichtet die «Basler Zeitung». «Mehr Transparenz seitens der Polizei wäre wünschenswert gewesen», sagte ein Anwohner etwa.

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