Baselbieter macht heimlich Vaterschaftstest – Ex findets raus
Ein Mann aus Füllinsdorf BL hat über ein ausländisches Labor heimlich einen Vaterschaftstest durchgeführt. Nun wurde er verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Baselbieter wollte wissen, ob er wirklich der Vater seiner Tochter ist.
- Er veranlasste einen DNA-Test, ohne die Mutter des Kindes zu fragen.
- Wegen dieser Handlung wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.
Ein 41-Jähriger aus Füllinsdorf BL wollte im Herbst 2023 Gewissheit haben: Er liess testen, ob er wirklich der biologische Erzeuger seiner Tochter ist.
Wie die «bz Basel» berichtet, nahm der Mann bei dem Mädchen und sich selbst eine DNA-Probe. Die Proben sandte er zum Abgleich in ein ausländisches Labor und erhielt das Ergebnis später per E-Mail.
Verbot bei fehlendem Einverständnis
Er hatte allerdings nicht bei der Mutter des Kindes, mittlerweile seine Ex, um Erlaubnis gefragt, den Test durchzuführen.
Solange nicht alle Beteiligten mit einem solchen Test einverstanden sind, ist dieser verboten. Die entsprechende Regelung wird im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) festgehalten.

Die Aktion blieb nicht unbemerkt: Jemand las die E-Mails des 41-Jährigen und wurde so auf den heimlichen Vaterschaftstest aufmerksam. Anschliessend informierte die Person die Ex-Frau des Mannes.
Diese erstattete Strafanzeige, der Mann wurde nun per Strafbefehl verurteilt: Es wurde eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 50 Franken ausgesprochen. Auch muss er die Verfahrenskosten von 940 Franken übernehmen.
Keine Zoll-Kontrolle
Eine Verbindungsbusse konnte aufgrund der datenschutzrechtlich fragwürdigen Informationsweitergabe nicht verhängt werden.
Wie das Ergebnis des Vaterschaftstests letztlich ausfiel, wurde nicht benannt.
Dass solche Tests entgegen der gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden, dürfte sehr viel häufiger der Fall sein als bekannt: Laut der «bz Basel» führt der Zoll keine Kontrollen bei Gewebeproben und DNA-Testkits durch.